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Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 24.10.2012
- 5 Sa 549/11 -
LAG Köln: Pflicht zum Tragen der Pilotenmütze für männliche Piloten stellt keine Benachteiligung wegen des Geschlechts dar
Keine Herabsetzung bzw. Diskriminierung des Geschlechts
Sind nur männliche Piloten einer Airline verpflichtet die Pilotenmütze zu tragen, so ist darin keine Herabsetzung oder Diskriminierung des Geschlechts zusehen. Eine Benachteiligung im Sinne des AGG liegt daher nicht vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein Flugunternehmen verpflichtete im Rahmen einer "Betriebsvereinbarung Dienstbekleidung" die männlichen Piloten dazu, eine
Betriebsvereinbarung war wirksam
Das Landesarbeitsgericht Köln entschied zu Gunsten des Flugunternehmens. Die
Diskriminierung wegen des Geschlechts lag nicht vor
Die
Keine isolierte Betrachtung der Mützenregelung
Nach Auffassung des Gerichts sei die Regelung zu der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.05.2013
Quelle: Landesarbeitsgericht Köln, ra-online (vt/rb)
- LAG Köln zu zulässigen und unzulässigen Vorschriften des Arbeitgebers über Fingernägel, Haare und Unterwäsche
(Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 18.08.2010
[Aktenzeichen: 3 TaBV 15/10]) - Kündigung wegen Weigerung zum Tragen von Dienstkleidung rechtmäßig
(Arbeitsgericht Cottbus, Urteil vom 20.03.2012
[Aktenzeichen: 6 Ca 1554/11])
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Dokument-Nr. 14501
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