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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Polleranlage“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil vom 10.12.2018
- 11 U 54/18 -
Kollision mit Betonpoller - Gemeinde haftet bei nicht ausreichend beleuchteten und markierten Pollern für Schäden an Fahrzeugen
Der Verkehrsberuhigung dienende Poller müssen für Straßenbenutzer gut sichtbar sein
Wer in der Dunkelheit mit dem Auto auf einen Betonpoller auffährt, muss nicht unbedingt für seinen Schaden selbst aufkommen. Dies entschied das Oberlandesgericht Braunschweig.
In dem zugrunde liegenden Streitfall klagte ein Autofahrer aus Braunschweig gegen eine Gemeinde auf Schadensersatz, weil er mit seinem Fahrzeug in den mittleren von drei etwa 40 Zentimeter hohen Betonpollern hineingefahren war. Die Poller hatte die Gemeinde hinter dem Einmündungsbereich einer mit einem Sackgassenschild ausgewiesenen Straße als Durchfahrtssperre aufgestellt. Nur die äußeren beiden Poller waren dabei mit jeweils drei Reflektoren versehen.Das Landgericht Braunschweig hatte die Gemeinde teilweise zur Schadensersatzleistung verurteilt. Der klägerische Anspruch sei lediglich zu 25 % wegen eines Mitverschuldens des Fahrers... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 16.05.2012
- 4 U 54/11-16 -
Verkehrssicherungspflicht ist beim Aufstellen absenkbarer Poller besonders zu beachten
Verkehrssicherungspflichten dienen nicht zur Kompensation von Risiken aus leichtfertigem Handeln
Beim Aufstellen absenkbarer Poller muss der Verkehrssicherungspflichtige die Verkehrsteilnehmer nachhaltig davor warnen, dass die Polleranlage nur einzeln passiert werden darf. Genügt der Verkehrssicherungspflichtige dieser Warnpflicht, ist es nicht geboten, die Anlage so zu errichten, dass sich der ausfahrende Poller bei Anfahrt eines Fahrzeuges wieder absenkt. Dies hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall fuhr eine Mitarbeiterin der Klägerin mit einem im Eigentum der Klägerin stehenden Transporter auf eine durch eine Polleranlage geregelte Ausfahrt zu. Vor der Mitarbeiterin fuhr ein weiterer Transporter, der vor der Anlage anhielt. Als sich die Mitarbeiterin dem Fahrzeug näherte, setzte dieses seine Fahrt fort. Sie folgte unter Missachtung der roter Licht zeigenden... Lesen Sie mehr
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