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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Porsche“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.08.2023
- 7 B 10593/23.OVG -

Porsche zu Recht von Polizei sichergestellt

Sicherstellung zur Abwendung von Gefahren rechtens

Die Polizei durfte ein Fahrzeug nach einem gefährlichen Überholmanöver aufgrund der besonderen Umstände des Falles zur Gefahrenabwehr sicherstellen. Dies entschied das Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz in einem Eilverfahren, mit dem es die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße bestätigte.

Im April 2023 befuhr der Ehemann der Antragstellerin mit deren Pkw – einem Porsche – aus Richtung Speyer kommend die Bundesstraße 39 zwischen Dudenhofen und Hanhofen. In der Gegenrichtung war ein Funkstreifenwagen unterwegs. Die Polizei­beamten beobachteten, wie das hinterste der fünf ihnen entgegenkommenden Fahrzeuge – der betreffende Porsche – zunächst einen vor ihm fahrenden schwarzen Pkw überholte und danach nicht wieder einscherte, obwohl er nur noch ca. 200 bis 250 m von ihrem Fahrzeug entfernt war. Vielmehr fuhr er mit gleichbleibend hoher Geschwindigkeit auch an einem zweiten Fahrzeug, einem weißen Kastenwagen, vorbei. Um eine Frontalkollision... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 21.07.2022
- 11 U 7/21 -

Keine Nutzungs­ausfall­entschädigung für Reparaturzeit eines Porsche wegen beschränkten Fahrvergnügens bei möglicher Nutzung eines Ford Mondeo

OLG Frankfurt am Main lehnt Berufung ab

Ist einem Unfallgeschädigten während der Reparaturzeit des beschädigten Fahrzeugs die Nutzung eines Zweitwagens möglich und zumutbar, besteht kein Anspruch auf Nutzungs­ausfall­entschädigung gegen den Schädiger. Bei Beschädigung eines Porsche 911 ist die Nutzung eines Ford Mondeo für Stadt- und Bürofahrten zumutbar. Die damit verbundene Einschränkung des Fahrvergnügens stellt einen immateriellen und damit nicht ersatzpflichtigen Schaden dar, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG).

Das Fahrzeug des Klägers, ein Porsche 911, wurde bei einem Verkehrsunfall beschädigt. Der Beklagte haftete für den Schaden vollumfänglich. Der Beklagte glich einen Teil des geltend gemachten Schadens aus. Mit seiner Klage begehrt der Kläger u.a. Ausgleich der verbliebenen Differenz zu den tatsächlich entstandenen Reparaturkosten und für 112 Tage Reparaturzeit. Er verweist darauf, dass ihm die... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.04.2022
- I ZR 222/20 -

Streit um Porsche-911-Design: BGH hebt Urteil zu urheberrechtlichen Ansprüchen eines Konstrukteurs der Porsche AG auf

Urteil zu Ansprüchen auf Fairnessausgleich gem. § 32 a UrhG

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat über urheberrechtliche Beteiligungs­ansprüche des früheren Abteilungsleiters der Karosserie-Konstruktion der Porsche AG am wirtschaftlichen Erfolg des Porsche 911 entschieden.

Die Beklagte ist die Porsche AG. Die Klägerin ist die Tochter eines im Jahr 1966 verstorbenen Abteilungsleiters der Rechtsvorgängerin der Beklagten. Dieser war im Rahmen seiner Tätigkeit mit der Entwicklung des ab 1950 produzierten Fahrzeugmodells Porsche 356 und dessen seit 1963 gebauten Nachfolgemodells Porsche 911 befasst. Der Umfang seiner Beteiligung an der Gestaltung dieser Modelle... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Braunschweig, Hinweisbeschluss vom 18.11.2021
- 3 Kap 1/16 -

Hinweisbeschluss im Kapitalanleger-Musterverfahren gegen VW und Porsche vor dem Oberlandesgericht Braunschweig

Haftung wegen unterlassener Ad-hoc-Mitteilung schon ab 2008

Im Kapitalanleger-Musterverfahren der Deka Investment GmbH gegen die Volkswagen AG und die Porsche Automobil Holding SE (3 Kap 1/16) hat der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig in einem Hinweisbeschluss vom 18.11.2021 wesentliche Hinweise für den weiteren Verfahrensablauf gegeben. Der Senat hat sich in dem 30-seitigen Beschluss zu einzelnen rechtlichen Fragestellungen zur Ad-hoc-Mittteilungspflicht positioniert, die Gegenstand der vergangenen mündlichen Verhandlungen waren. Er geht nunmehr davon aus, dass die Entscheidung zum Einbau von unzulässigen Abschalt­einrichtungen in Fahrzeuge für den US-amerikanischen Markt bereits im Jahr 2008 eine sog. Insiderinformation darstellte, die dem Kapitalmarkt durch eine Ad-hoc-Mitteilung hätte bekannt gegeben werden müssen.

Ob sich aus dem Unterlassen von Ad-hoc-Mitteilungen im Jahr 2008 und den folgenden Jahren bis zur Aufdeckung des "Diesel-Skandals" im September 2015 dem Grunde nach Schadensersatzansprüche für Anleger ergeben, hängt nach Auffassung des Senats für die Zeit bis zum 09.07.2012 vor allem davon ab, ob ein Vorstandsmitglied der VW AG Kenntnis von der Manipulation hatte. Der Senat geht nunmehr... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 16.06.2020
- II ZB 10/19 -

BGH lässt Diesel-Musterverfahren von Kapitalanlegern gegen Porsche zu

Verfahren betreffen unterschiedliche Kapitalmark­tinformationen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das beim Oberlandesgericht Braunschweig anhängige Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Volkswagen AG zur Verletzung von Publizitäts­pflichten im Zusammenhang des sogenannten Dieselskandals einem weiteren Kapitalanleger-Musterverfahren beim Oberlandesgericht Stuttgart gegen die Porsche SE nicht entgegen steht.

Die Porsche Automobil Holding SE ("Porsche SE") ist als Holdinggesellschaft mit rund 52 % der Stimmrechte an der Volkswagen AG beteiligt. Im Jahr 2007 stellte die Volkswagen AG eine neue Baureihe von Dieselmotoren unter der Bezeichnung EA 189 vor, die sie ab dem Jahr 2008 baute und auch in den USA vermarktete. Am 22. September 2015 veröffentlichte die Volkswagen AG eine Ad-hoc-Meldung,... Lesen Sie mehr

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Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 16.05.2017
- 8 O 5368/16 -

Fahrer großräumiger Fahrzeuge müssen Gefahren in Tiefgaragen selbst abschätzen

Jegliche Schädigung ausschließende Verkehrssicherung nicht machbar

Das Landgericht Nürnberg-Fürth müssen Fahrer großer Automobile selbst beurteilen, ob eine Tiefgarage von den Abmessungen her für derartige Fahrzeuge geeignet ist und welche Gefahren zu erwarten sind.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist Halterin eines Porsche Cayenne, welchen sie an die Fahrerin verleast hatte. Diese fuhr mit dem Fahrzeug in die Tiefgarage eines Nürnberger Hotels, wobei die Einfahrt problemlos verlief. Beim Ausfahren bemerkte die Fahrerin, dass es aufgrund der Abmessungen des Fahrzeuges zu einer Kollision mit der hochgezogenen Bordsteinkante kommen... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 25.04.2017
- 6 U 146/16 -

Abgasskandal: Porschefahrer hat keinen Anspruch auf außerordentliche Kündigung des Leasingvertrages

Behaupteter Vertrauensverlust durch "Abgasskandal" berechtigt nicht zur Kündigung

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Klage eines Leasingnehmers auf außerordentliche Beendigung seines Leasingvertrages abgewiesen. Mit der Zurückweisung der Berufung des Klägers bestätigte das Oberlandesgericht im Ergebnis das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Heilbronn und verwies zur Begründung insbesondere darauf, dass der Vortrag des Klägers bereits in tatsächlicher Hinsicht keine Grundlage für eine arglistige Täuschung über den Zustand des geleasten Fahrzeugs ergebe und auch der behauptete Vertrauensverlust durch den "Abgasskandal" nicht zur Kündigung des Leasingvertrages berechtige.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens bestellte im August 2013 bei einem Autohaus einen Porsche Cayenne GTS mit Benzinmotor zum Preis von rund 119.000 Euro. Mit der Beklagten, die u. a. Leasingverträge und Finanzierungen für Porsche-Fahrzeuge anbietet, schloss er hierüber einen Leasingvertrag über 48 Monate. Mit Schreiben vom 12. November 2015 kündigte der Kläger den Leasingvertrag... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 15.10.2015
- 28 U 158/12 -

Allein technische Möglichkeit eins Ausfalls der Servolenkung durch Wasser im Motorraum begründet keinen Sachmangel

Kein Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag bei fehlerfreiem Laufen des Fahrzeugs bei gewöhnlicher Verwendung

Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass allein die technische Möglichkeit, dass Wasser im Motorraum eines Porsche 911 Cabriolet einen Ausfall der Servolenkung bewirken kann, keinen Sachmangel begründet, wenn es keine konkreten Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Servolenkung auch bei der üblichen Verwendung des Porsche im Straßenverkehr oder beim Aufsuchen einer Waschstraße beeinträchtigt werden kann.

Das klagende Bauunternehmen aus Bochum erwarb im Juni 2008 beim beklagten Autohändler aus Holzwickede für ca. 162.000 Euro einen Porsche 911 Turbo Cabriolet aus der Bauserie 997. Kurze Zeit später rügte die Klägerin gegenüber der Beklagten als Fahrzeugmangel, dass die Servolenkung des Porsche bei starkem Regen oder dem Durchfahren einer Waschstraße blockiere und dann auch ein störendes... Lesen Sie mehr

Landgericht Braunschweig, Urteil vom 30.07.2014
- 5 O 401/13 -

Schadensersatzklage gegen die Porsche Automobil Holding S. E. erfolglos

Pressemitteilungen im Zusammenhang mit der versuchten VW-Übernahme nicht falsch oder unvollständig

Das Landgericht Braunschweig hat die Schadensersatzklage eines Anleger gegen die Porsche Holding S.E. auf Zahlung von 131.986,60 Euro abgewiesen. Nach Auffassung des Landgerichts waren die in der Zeit von März 2008 bis Oktober 2008 herausgegebenen Pressemitteilungen im Zusammenhang mit der versuchten VW-Übernahme nicht wie vom Kläger beanstanden falsch oder unvollständig. Wegen der verschiedenen Interpretations­möglichkeiten hinsichtlich einer möglichen Fusion sei die Mitteilung jedenfalls nicht grob falsch und daher nicht sittenwidrig, entschied das Gericht.

Im zugrunde liegenden Streitfall verlangte ein Anleger von der Porsche Automobil Holding S.E. die Zahlung eines Betrages in Höhe von 131.986,60 Euro. Hintergrund der Schadensersatzklage waren die Pressemitteilungen der Porsche Automobil Holding S. E. in dem Zeitraum März 2008 bis Oktober 2008. Da die Beklagte bereits in der Zeit vor dem 26. Oktober 2008 die Absicht gehabt habe, durch... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 18.03.2014
- 28 U 162/13 -

Spürbares Schalten und Bremsen ist beim Porsche 981 Boxster S kein Mangel

Beanstandete Schaltvorgänge sind vom Hersteller gewollt und beruhen auf dessen propagierten dynamisch-sportlichen Ansprüchen an seine Sportwage

Ein durch die Fahrzeugtechnik bedingtes, für den Fahrer spürbares Schalten und Bremsen ist bei einem Porsche 981 Boxster S kein Fahrzeugmangel, der zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Essen.

Im zugrunde liegenden Streitfall leaste die in Dorsten ansässige klagende Firma über ihren Geschäftsführer im Juni 2012 beim beklagten Autohaus in Essen einen neuen Porsche 981 Boxster S. Das Fahrzeug hatte einen Verkaufswert von ca. 76.000 Euro und war mit einem 315 PS Mittelmotor und einem automatisch schaltenden Doppelkupplungsgetriebe ausgestattet. In der Folgezeit beanstandete... Lesen Sie mehr