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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Postweg“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.10.2014
- III ZR 32/14 -

Mobil­funk­unter­nehmen darf kein Pfand für SIM-Karte berechnen

Gebührenerhebung für Zusendung der Rechnung per Post ebenfalls unzulässig

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Drillisch Telecom GmbH für die Zusendung der Rechnung per Post keine Gebühr von 1,50 Euro verlangen darf. Außerdem untersagte der Bundesgerichtshof dem Unternehmen, für die SIM-Karte ein Pfand von 29,65 Euro zu erheben.

Im zugrunde liegenden Streitfall mussten Kunden laut Preisverzeichnis der Drillisch Telecom GmbH 1,50 Euro für den Versand einer Papierrechnung bezahlen. Betroffen waren vor allem Kunden ohne Internetzugang, die ihre Rechnung nicht über das Onlineportal des Anbieters abrufen und speichern konnten. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte dies beanstandet und vorgetragen, dass der Vorgang eine Rechnung zu erstellen, keine besondere Dienstleistung für den Kunden sei, für die das Unternehmen ein zusätzliches Entgelt fordern könne.Für die SIM-Karte hatte das Unternehmen ein Pfand von 29,65 Euro erhoben. Das Geld sollten die... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 11.03.2013
- 3 U 248/13 -

Berufung auf dem Postweg verlorengegangen - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Wiedereinsetzung bei unverschuldeter Versäumung einer Frist

Versäumt eine Partei die Berufungsfrist, weil die Berufungsschrift auf dem Postweg verlorengegangen ist, so ist ihr auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde eine Beklagte vom Landgericht Koblenz zu einer Zahlung verurteilt. Gegen dieses Urteil wollte sie Berufung einlegen. Die Berufungsschrift wurde auch rechtzeitig angefertigt und zur Post gegeben. Der Schriftsatz kam jedoch nie beim Gericht an. Aufgrund der dadurch versäumten Berufungsfrist, beantragte die Beklagte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.... Lesen Sie mehr

Landgericht Frankfurt (Oder), Urteil vom 28.02.2010
- 6a S 126/09 -

Mieter haben keinen Anspruch auf Anbringung von Außenbriefkästen

Es besteht kein Mietmangel im Fehlen von Außenbriefkästen bei gleichzeitigem Vorhandensein von Briefkästen im Hausflur

Fehlende Außenbriefkästen können manchmal dazu führen, dass Post den Empfänger verspätet oder nur über Umwege erreicht. Vor allem den privaten Zustelldiensten ist ein Zugang zu abgeschlossenen Hausfluren nicht immer möglich. Fehlende Außenbriefkästen bei gleichzeitiger Existenz von Briefkästen im Hausflur begründen jedoch keinen Mietmangel, da sie den vertragsgemäß geschuldeten Gebrauch der Mietsache zum Wohnen nicht einschränken. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesgerichts Frankfurt/Oder hervor.

Die Mieter im vorliegenden Fall wiesen ihren Vermieter auf den fehlenden freien Zugang zu ihren Briefkästen hin und forderten ihn auf, für entsprechende Briefkästen in kürzester Zeit zu sorgen. Nachdem der Vermieter dieser Aufforderung nicht nachkam, minderten die Mieter ihre Miete in Höhe von 760 Euro um 5 Prozent, also um 31 Euro.Sie gaben in ihrer Begründung an,... Lesen Sie mehr

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Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 07.02.2011
- 16 Sa 1195/10 -

Bei Verlust des Arbeitszeugnisses auf dem Postweg muss der Arbeitgeber ein neues Arbeitszeugnis ausstellen

Ist die Ausstellung eines neuen Zeugnisses möglich und zumutbar, so ist der Arbeitgeber zur Lieferung eines Ersatzdokuments verpflichtet

Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer ein Zeugnis bei seinem Arbeitgeber abholen. Dieser darf das Dokument jedoch auch per Post versenden. Geht es dabei allerdings verloren oder wird beschädigt, so ist der Arbeitgeber zum Ausstellen eines Ersatzzeugnisses verpflichtet. Dies geht aus einer Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichtes hervor.

Im vorliegenden Fall hatte ein Schlosser, der von seinem Arbeitgeber betriebsbedingt gekündigt worden war, die Korrektur des ihm ausgestellten Zeugnisses gefordert. Laut Aussage einer Mitarbeiterin des Unternehmens sei man dem Änderungswunsch umgehend nachgekommen und habe das neue Zeugnis schließlich auch dem Postboten zum Versand übergeben. Das angeforderte Dokument habe den Mann... Lesen Sie mehr