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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Promotionsumzug“ veröffentlicht wurden
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 02.07.2020
- L 6 U 30/18 -
Promotionsumzug zum Göttinger Gänseliesel nicht unfallversichert
Promotionsumzug hat keinen betrieblichen Charakter - Veranstaltung ist Ausdruck der persönlichen Freude und dient dem Erhalt einer langen studentischen Tradition
Betriebsfeiern fallen grundsätzlich unter den Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung. Warum ein Promotionsumzug nicht dazu gehört, hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) in einem Urteil beleuchtet.
Geklagt hatte eine langjährige Mitarbeiterin eines Göttinger Forschungsinstituts, die bei der traditionellen Verabschiedung eines Doktoranden verunglückte. Der frisch gebackene Absolvent saß im sog. Doktorwagen und wurde von Institutskollegen auf dem Weg zum Gänseliesel Brunnen begleitet. Nach dem feierlichen Kuss wurde der institutseigene Wagen gemeinsam zurückgebracht; zwei Kolleginnen zogen und die Klägerin schob. Als der Zug gerade die Fußgängerzone verlassen hatte, verspürte die Klägerin ein Unwohlsein, sackte in sich zusammen und stürzte rücklings auf den Bürgersteig.Die Berufsgenossenschaft (BG) lehnte die Anerkennung... Lesen Sie mehr
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