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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Prüfungsbericht“ veröffentlicht wurden
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 09.01.2012
- 12 CE 11.2685 und 12 CE 11.2700 -
Heimaufsicht: Kreisverwaltungsbehörden dürfen nach derzeitiger Rechtslage vorläufig keine Prüfberichte veröffentlichen
Zur Veröffentlichung von Prüfberichten nach dem Pflege- und Wohnqualitätsgesetz
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat in zwei Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass das Bayerische Gesetz zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung (Pflege- und Wohnqualitätsgesetz) zwar eine Verpflichtung des Trägers der jeweiligen Einrichtung begründet, Prüfberichte zu veröffentlichen, die im Rahmen der Qualitätssicherung erstellt wurden. Eine Befugnis der für die Durchführung dieses Gesetzes zuständigen Kreisverwaltungsbehörden, solche Prüfberichte selbst zu veröffentlichen, folge daraus aber nicht.
Der BayVGH hat damit den Beschwerden einer Pflegeheim-Trägerin stattgegeben und es der Stadt Regensburg sowie dem Freistaat Bayern bis zum Inkrafttreten einer vom Bayerischen Landtag in der Form eines förmlichen Gesetzes zu beschließenden Rechtsgrundlage untersagt, die Prüfberichte zu veröffentlichen, welche zwei stationäre Einrichtungen der Antragstellerin betreffen. Das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2011 die Berichte der zuständigen Behörde über die in den stationären Einrichtungen durchgeführten Prüfungen in geeigneter Form zu veröffentlichen sind. Nach Auffassung des BayVGH folgt allerdings aus dem Gesamtzusammenhang... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21.06.2010
- II ZR 166/09 -
Bundesgerichtshof bestätigt Klageabweisung gegen HUGO BOSS AG
Gericht weist auf Mindestanforderungen für die Prüfung eines Jahresabschlusses hin
Der Bundesgerichtshof hat eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgarts zurückgewiesen, in der sich die klagenden Aktionäre gegen die im Mai 2008 auf der Hauptversammlung der beklagten HUGO BOSS AG gefassten Beschlüsse über die Verwendung des Bilanzgewinns, über die Entlastung des Aufsichtsrats und gegen den festgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2007 gewandt hatten.
Im zugrunde liegenden Fall wurden die Klagen zuvor in beiden Vorinstanzen abgewiesen. Gegen die Nichtzulassung der Revision im Berufungsurteil wenden sich die Kläger mit der Beschwerde, die sie auf Folgendes stützen:Die Satzung der Beklagten sieht vor, dass Aufsichtsratsmitglieder Amtsniederlegungen dem Vorstand gegenüber zu erklären haben. Die Kläger meinen u. a., dass die Amtsniederlegung... Lesen Sie mehr
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