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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Rache“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 18.06.1998
- 5 U 1554/97 -

Schmerzensgeld für Erben aufgrund langjähriger Todesdrohung mit anschließendem Todesschuss

Anhaltende, nervliche Belastung durch Todesängste

Ist eine Person langjähriger Todesdrohungen ausgesetzt und wird er schließlich erschossen, wobei er erst einige Tage später verstirbt, so steht ihm ein Schmerzensgeld von 25.000 DM (ca. 12.500 EUR) zu, der auf die Erben übergeht. Bei der Höhe des Schmerzensgeldes ist vor allem die anhaltende, nervliche Belastung durch die Todesängste zu berücksichtigen. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 1992 wurde eine Frau tot im Neckar aufgefunden. Der Vater machte für den Tod seiner Tochter deren Liebhaber verantwortlich. Dieser war verheiratet und hatte mit der toten Frau eine Affäre. Der Vater beauftragte nunmehr seinen Sohn den Tod der Schwester zu rächen und den Liebhaber zu töten. Nachdem sich der Liebhaber über mehrere Jahre hinweg dem Zugriff des Bruders der toten Frau entziehen konnte, wurde er im August 1995 von mehreren Pistolenschüssen getroffen. Der Liebhaber konnte zwar noch fliehen, wurde dann aber von weiteren Schüssen getroffen und verstarb schließlich einige Tage später nach... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Gießen, Urteil vom 05.11.2015
- 48 C 176/15 -

Fristlose Kündigung einer Wohnungsmieterin aufgrund "Rache-E-Mail" an Ehefrau des Vermieters

Offenbarung eines außerehelichen Verhältnisses stellt schwerwiegende Pflichtverletzung dar

Versendet eine Wohnungsmieterin an die Ehefrau des Vermieters eine "Rache-E-Mail", weil dieser den Auszug der Mieterin verlangt, so rechtfertigt dies die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses, wenn durch die E-Mail das außereheliche Verhältnis zwischen der Mieterin und dem Vermieter offenbart wird. Darin liegt eine schwerwiegende Pflichtverletzung. Dies hat das Amtsgericht Gießen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Kurz nach Abschluss eines Mietvertrags im Juni 2014 kam es zwischen dem verheirateten Vermieter und der Mieterin zu einem Verhältnis. Der Vermieter bewohnte zusammen mit seiner Ehefrau eine Wohnung im Haus. Nachdem der Vermieter im Juni 2015 den Auszug der Mieterin verlangte, versendete die Mieterin unter einem anderen Namen und unter Verwendung... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Beschluss vom 12.05.2016
- 67 S 110/16 -

Gewaltsamer Racheakt eines Mieters gegen Nachbarn rechtfertigt fristlose Kündigung des Mieters

Vorherige Abmahnung nicht erforderlich

Rächt sich ein Wohnungsmieter gewaltsam gegen seinen Nachbarn, weil dieser in einem Räumungsprozess gegen einen anderen Mieter zu Gunsten des Vermieters aussagte, so rechtfertigt dies die fristlose Kündigung des Mieters gemäß § 569 Abs. 2 BGB. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es gemäß § 543 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 BGB nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall sagten die Mieter einer Wohnung im Rahmen eines Räumungsprozesses gegen einen Nachbarn zu Gunsten des Vermieters aus. Dieser war darüber so erbost, dass er zusammen mit einer weiteren Mieterin im Juli 2015 die Wohnungstür der Mieter einschlug. Der Vermieter nahm dies zum Anlass die Mieterin fristlos zu kündigen. Da diese die Kündigung nicht akzeptierte,... Lesen Sie mehr