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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Raumtemperatur“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.02.2022
- 12 B 1683/21 und 12 B 1713/21 -

Corona: Kein Anspruch auf Luftfilter in Grundschule aufgrund von Unfallverhütungs­vorschriften

Schüler wollte Absinken der Raumtemperatur in den Unterrichtsräumen unter 20°C verhindern

Ein Schüler einer Grundschule in Bünde kann weder gegenüber der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen noch gegenüber der Stadt als Schulträger bzw. dem Land NRW die Ausstattung seines Klassenraums mit technischen Einrichtungen wie Luftfiltern verlangen, um die Lüftungsintervalle zu verkürzen. Das hat das Oberverwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden und damit die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Minden bestätigt.

Anlass der Eilanträge des Schülers war es, insbesondere im Winter ein erhebliches Absinken der Raumtemperatur in den Unterrichtsräumen unter 20°C zu vermeiden. Zu diesem Zweck verlangte er in einem der beiden Verfahren von der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen als dem für Schulen zuständigen Unfallversicherungsträger, auf der Grundlage einer zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung die Einhaltung sich daraus ergebender technischer Schutzmaßnahmen zu gewährleisten. In dem zweiten Verfahren gegen die Stadt Bünde als Schulträger und das Land Nordrhein-Westfalen begehrte er die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen sowie die konkrete Auswahl und Umsetzung von technischen Schutzmaßnahmen.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 12.09.2019
- I-24 U 197/18 -

Mietminderung wegen Hitze setzt genaue Angaben zur Innen- und Außentemperatur voraus

Verhältnis von Innen- und Außentemperatur entscheidend für Vorliegen eines Mangels

Macht ein Mieter wegen zu hoher Raumtemperaturen eine Mietminderung geltend, so muss er genaue Angaben zur Innen- und Außentemperatur machen. Denn das Verhältnis von Innen- und Außentemperatur entscheidet über das Vorliegen eines Mangels. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall machten die Mieter von Gewerberäumen im Sommer 2016 eine Mietminderung wegen zu hoher Raumtemperaturen geltend. Sie gaben an, dass die Innentemperatur zwischen Mai und September 2016 bei 30 bis über 40 °C lag. Der Vermieter hielt die Mietminderung für unberechtigt und kündigte schließlich das Mietverhältnis ordentlich wegen Zahlungsverzugs. Er erhob schließlich... Lesen Sie mehr

Landgericht Wuppertal, Vergleich vom 04.04.2012
- 16 S 46/10 -

Raumtemperatur von Wohn- und Schlafzimmern muss nachts mindestens 18 ° C erreichen

Vermieter muss Heizungsanlage neu einstellen

Im Rahmen eines Vergleichs haben sich Mieter und Vermieter in einem Rechtsstreit vor dem Landgericht Wuppertal darauf geeinigt, dass der Vermieter die Heizungsanlage des Hauses neu einstellt, so dass in Wohn- und Schläfräumen nachts nicht mehr nur eine Raumtemperatur von 14 ° C sondern von mindestens 18 ° C erreicht wird.

Im zugrunde liegenden langjährigen Rechtsstreit hatten die Kläger es nicht hinnehmen wollen, dass die Raumtemperatur in ihrer Mietwohnung während kalter Winternächte bis auf 14° C abgesunken ist.Das zuvor mit der Sache befas ste Amtsgericht Solingen war der Auffassung, dies sei Mietern zumutbar. Hiergegen gingen die Kläger in Berufung.Auf einen rechtlichen... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Münster, Urteil vom 05.05.1987
- 28 C 330/86 -

Mietminderung bei unterdimensionierten Heizkörpern

Wohnung konnte nicht auf 20 Grad aufgeheizt werden

Kann eine Wohnung im Winter nicht auf 20 Grad aufgeheizt werden, so kann der Mieter die Miete mindern. Die Höhe der Minderung hängt dabei von den Monaten ab. Im Januar kann eine höhere Mietminderung als im März gerechtfertigt sein. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Münster hervor.

Im zugrunde liegenden Fall froren Mieter im Winter 1985/1986 in ihrer Wohnung. Die installierte Heizung funktionierte, konnte aber die Räume nicht ausreichend aufheizen. Ein herbeigerufener Sachverständiger stellte fest, dass im Kinderzimmer 11 % Heizfläche und im Schlafzimmer der Eltern 9 % Heizfläche fehlten.Das Amtsgericht Münster stellte fest, dass den Mietern ein Mietminderungsrecht... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Bad Segeberg, Urteil vom 29.09.1976
- 12 C 35/76 -

Mieter darf bei unzureichender Beheizung der Wohnung die Miete um 20 % mindern

Zwischen 7.00 und 22.00 Uhr muss eine Mindestraumtemperatur von 20 Grad erreichbar sein

Ein Vermieter muss dafür sorgen, dass ein Mieter von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr seine Wohnung mit einer Mindesttemperatur von 20 Grad beheizen kann. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Bad Segeberg hervor.

Im zugrunde liegenden Fall fror ein Mieter in den Monaten Dezember 1975, Januar 1976 und Februar 1976 in seiner Wohnung. Nach 19.00 Uhr abends wurde seine Wohnung nicht ausreichend warm. Der Vermieter gab dem Mieter einen elektrischen Radiator ohne aber bereit zu sein, dafür die Stromkosten zu übernehmen. Für das Schlafzimmer kaufte sich der Mieter einen weiteren Radiator auf eigene Kosten für 143,50 DM.... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Neukölln, Urteil vom 17.05.1985
- 10 C 557/84 -

Erreichbare Raumtemperatur von maximal 15 Grad rechtfertigt Mietminderung um 25 Prozent

Beheizbarkeit ist wertbildendes Merkmal einer Mietwohnung

Ist die Beheizbarkeit einer Wohnung eingeschränkt, so mindert das den Wert der Mietsache und rechtfertigt zur Kürzung der zu zahlenden Monatsmiete. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Neukölln hervor.

Die Beklagte im vorliegenden Fall war Mieterin einer Einzimmerwohnung in Berlin. Die Miete zum damaligen Zeitpunkt im Jahr 1983 betrug 98,25 DM. Nachdem in dem Haus Modernisierungsarbeiten durchgeführt worden waren, sollte sich die Gesamtmiete auf 147 DM erhöhen. Die Wohnungen wurden mit Isolierfenstern, Zentralheizung und Bad versehen, Be- und Entwässerung sind erneuert sowie Küche... Lesen Sie mehr

Landgericht München I, Urteil vom 25.05.1984
- 20 S 3739/84 -

25 % Mietminderung wenn die Wohnung höchstens 18 Grad warm wird

Unzureichende Beheizbarkeit der Wohnung stellt einen Mietmangel dar

Wenn die Wohnung aufgrund schlechter Beheizbarkeit oder schlechter Isolierung nur oft nur bis ca. 15 Grad (und nie mehr als 18 Grad) aufgeheizt werden kann, können Mieter die Miete um 30 % der Bruttomiete oder 25 % der Nettomiete kürzen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts München I hervor.

Im zugrunde liegenden Fall war die Heizungsanlage in einer Mietwohnung absolut unzureichend. Im Winter wurden in keinem Fall mehr als 18 Grad Celsius, oft nur 15 Grad Celsius in den Räumen erreicht. Der Mieter minderte deshalb die Miete.Das Landgericht München I gab ihm Recht. Es stellte fest, dass die vom Mieter vorgenommene Minderung begründet sei. Schlechte Isolierung... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Münster, Urteil vom 07.03.1984
- 6 C 218/81 -

Keine Mietminderung: Heizungsventil muss zum Erreichen einer angemessenen Raumtemperatur voll aufgedreht werden

Zum Erreichen der notwendigen Raumtemperatur kann es notwendig sein, die Thermostatventile vollständig zu öffnen

Wenn zur Erreichung der notwendigen Raumtemperatur das Heizungsventil voll aufgedreht werden muss, besteht darin kein Mietmangel. Dass die Heizung nicht über die benötigte Temperatur hinaus heizt zeigt im Gegenteil, wie genau und kostensparend die Heizkurve ermittelt ist. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Münster hervor.

Im vorliegenden Fall behielt eine Mieterin einen Teil der von ihr geschuldeten Monatsmiete mit der Begründung zurück, es bestehe ein Mietmangel an der Wohnung wegen unzulänglicher Beheizbarkeit. Die Frau behauptete, zu einer Mietminderung von 25 Prozent berechtigt zu sein, da die Isolierung und Beheizung ihrer Wohnung mangelhaft sei. Wegen falscher Dimensionierung des Heizkörpers kämen... Lesen Sie mehr