Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 12.09.2019
- I-24 U 197/18 -
Mietminderung wegen Hitze setzt genaue Angaben zur Innen- und Außentemperatur voraus
Verhältnis von Innen- und Außentemperatur entscheidend für Vorliegen eines Mangels
Macht ein Mieter wegen zu hoher Raumtemperaturen eine Mietminderung geltend, so muss er genaue Angaben zur Innen- und Außentemperatur machen. Denn das Verhältnis von Innen- und Außentemperatur entscheidet über das Vorliegen eines Mangels. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall machten die Mieter von Gewerberäumen im Sommer 2016 eine Mietminderung wegen zu hoher Raumtemperaturen geltend. Sie gaben an, dass die
Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Gewerberäume
Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Der Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Gewerberäume bestehe, da die ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs wirksam sei. Ein
Kein Recht zur Mietminderung wegen überhöhter Innentemperatur
Eine Mietminderung wegen überhöhter
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.06.2020
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (zt/GE 2020, 1633/rb)
- Landgericht Wuppertal, Urteil vom 20.08.2018
[Aktenzeichen: 1 O 212/17]
Jahrgang: 2020, Seite: 1633 GE 2020, 1633
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 28896
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss28896
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.