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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „RSS-Feed“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.03.2012
- VI ZR 144/11 -

Internetportal haftet nicht für Rechtsverletzungen durch eingebundene RSS-Feeds

Keine Prüfungspflicht für Betreiber von Informationsportalen im Internet

Ob der Betreiber einer Internetseite für von ihm verbreitete Inhalte verantwortlich gemacht werden kann, hängt von der Verletzung zumutbarer Verhaltenspflichten, insbesondere von Prüfungspflichten, ab. Dem Informationsinteresse der Mediennutzer auf schnelle und aktuelle Informationen wäre es jedoch abträglich, wenn jeder Beitrag vor Veröffentlichung auf eine mögliche Rechtsverletzung hin geprüft werden müsste. Somit sind Informationsportale nicht grundsätzlich zur vorherigen Prüfung der Inhalte verpflichtet. Dies entschied der Bundegerichtshof.

Im vorliegenden Fall ging es um die Frage der Verantwortung eines Internetinformationsportals für Inhalte von RSS-Feeds, die es von Dritten erhielt und veröffentlichte. Das Informationsportal verbreitete unter dem Titel "Ex-RAF-Terroristin H. radelt in den Freigang" ein Bildnis, das die Betroffene zeigt und heimlich aufgenommen worden war. Dieses Bild stammte aus einem RSS-Feed der Webseite www.bild.de, welche das Bildnis bereits aus dem Netz genommen hatte, nachdem eine einsteilige Verfügung diesbezüglich vom Rechtsanwalt der Betroffenen erlassen worden war. Auch das Internetportal, das die RSS-Feeds übernahm, wurde auf Unterlassung und die Zahlung... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 27.04.2010
- 27 O 190/10 -

Drum prüfe, wer RSS einbindet: Betreiber von Internetseiten haften für fremden RSS-Feed

Wer als Betreiber einer Internetseite gegen die ihm obliegenden Prüfpflichten verstößt, haftet als Störer

Der Betreiber einer Internetseite ist der Herr des Angebots auf dieser Seite. Als solcher ist er für die Inhalte der Seite verantwortlich und haftet als Störer. Er ist verpflichtet, fremde Beiträge vor der Freischaltung auf Rechtsverletzungen zu überprüfen. Wie einer Entscheidung des Landgerichts Berlin zu entnehmen ist, gilt dies einschränkungslos auch für fremde RSS-Feeds.

Das Landgericht Berlin hatte in einem einstweiligen Verfügungsverfahren gegen den Betreiber einer Internetseite zu entscheiden. In einem auf der Seite betriebenen sogenannten "Social-News-Dienst" fand sich im Februar 2010 eine in Kopie wiedergegebene Meldung, die sich in ehrverletzender Weise mit der Antragstellerin befasste. Diese sah sich in ihrem Persönlichkeitsrecht und ihrer Privatsphäre... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 27.09.2010
- 36A C 375/09 -

Unkenntnis schützt nicht vor Abmahnung: RSS-Feed ist urheberrechtlich geschützt

Wer auf seiner Internetseite einen RSS-Feed ohne Einwilligung des Rechteinhabers veröffentlicht, muss kostenpflichtige Abmahnung fürchten

Die Veröffentlichung fremder, urheberrechtlich geschützter Texte und Fotos ist ohne Einwilligung des Rechteinhabers nicht gestattet. Wer dennoch entsprechendes Material auf seiner Webseite veröffentlicht, muss mit einer Abmahnung des Rechteinhabers rechnen. Dies gilt auch dann, wenn die fremden Website-Inhalte lediglich als RSS-Feed in die Seite eingebunden sind und auf die Original-Webseite verlinkt wird. Dies entschied das Amtsgericht Hamburg-Mitte.

Der Beklagte, der sich gegen eine Abmahnung verteidigte, scheiterte mit seinem Argument, dass er keinen Einfluss auf Umfang und Inhalt des RSS-Feeds gehabt habe, da dieser von dem Urheber gestellt werde. Deshalb sei die Einfügung des Feeds keine Urheberrechtsverletzung. Dem widersprach das Gericht. Der Beklagte habe den streitgegenständlichen Text und die Fotografie öffentlich zugänglich... Lesen Sie mehr



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