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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schafhalter“ veröffentlicht wurden

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 17.10.2013
- C-101/12 -

Schafe müssen Chips tragen: Pflicht zur elektronischen Einzel­tier­kennzeichnung von Schafen und Ziegen rechtmäßig

Maßnahmen verstoßen weder gegen unternehmerische Freiheit der Tierhalter noch gegen Grundsatz der Gleichbehandlung

Die Verpflichtung zur elektronischen Einzel­tier­kennzeichnung von Schafen und Ziegen ist rechtsgültig. Durch den Erlass dieser Maßnahme, die der besseren Vorbeugung von Tierseuchen dient, hat der Gesetzgeber weder die unternehmerische Freiheit der Tierhalter verletzt noch gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.

Bis zu dem schweren Ausbruch der Maul- und Klauenseuche im Jahr 2001 mussten die Schaf- und Ziegenhalter ihre Tiere lediglich mit einer Ohrmarke oder einer Tätowierung versehen, die die Zuordnung zu ihrem Betrieb ermöglichte. Zudem mussten sie ein Register mit Angaben über die Gesamtzahl der in jedem Jahr in ihrem Betrieb vorhandenen Schafe und Ziegen führen*. Während dieser Tierseuche mussten wegen nicht gekennzeichneter Schafe und fehlender Rückverfolgbarkeit systematische Schlachtungen von mehreren Millionen Tieren durchgeführt werden, nur um danach festzustellen, dass viele von ihnen nicht infiziert waren. Innerhalb der Union mussten verschiedene... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Saarlouis, Urteil vom 05.12.2012
- 5 K 640/12 -

Saarländische Landesregierung ordnet Schonzeit für Füchse an

Schonzeit soll Füchsen ungestörte Aufzucht der Jungtiere ermöglichen

Die von der Landesregierung angeordnete Schonzeit für Füchse aus Gründen des Tierschutzes ist rechtmäßig. Schafhalter haben keinen Anspruch auf Ausnahmegenehmigungen. Sie müssen andere Maßnahmen ergreifen, um ihre Herden vor Raubtieren zu schützen. Dies entschied das Verwaltungsgericht des Saarlandes.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2010 hatte die Landesregierung u.a. aus Gründen des Tierschutzes eine Schonzeit für Füchse zwischen dem 15. Februar und dem 16. August eines jeden Jahres angeordnet. Ziel der Verordnung ist es, Füchsen eine ungestörte Aufzucht ihrer Jungtiere zu ermöglichen. Der bis dahin mögliche Abschuss der Fuchseltern habe ein qualvolles Verhungern... Lesen Sie mehr