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Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 19.03.2024
- 205 StRR 8/24 -
Einsatz eines Skalpells und einer Schere durch körperlich eingeschränkten Arzt begründet Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung
Skalpell und Schere als gefährliches Werkzeug
Ist einem Arzt aufgrund körperlicher Einschränkungen nicht möglich, ein Skalpell und eine Schere ordnungsgemäß und fachgerecht zu verwenden, so macht er sich wegen gefährlicher Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB strafbar. Das Skalpell ist in diesem Fall als gefährliches Werkzeug anzusehen. Dies hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2009 erlitt ein im Allgäu lebender Augenarzt einen schweren Schlaganfall. Trotz der nachfolgenden Rehabilitationen litt der Arzt weiter an tiefensensorischen Störungen, motorischen Einschränkungen und einer Apraxie. Dennoch führte der Arzt ab dem Jahr 2011 wieder Operationen durch. Er nahm an neun Patienten unter Verwendung eines Skalpells bzw. einer Schere Operationen am Auge vor, ohne dass die Patienten von den körperlichen Einschränkungen wussten. Er wurde deshalb vom Amtsgericht Kempten (Allgäu) und Landgericht Kempten wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.... Lesen Sie mehr
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