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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schlichtungsausschuss“ veröffentlicht wurden

Bundessozialgericht, Urteil vom 08.10.2014
- B 3 KR 7/14 R -

Keine Entlastung der Sozialgerichte auf Kosten eines effektiven Rechtsschutzes von Krankenhäusern und Krankenkassen

Anrufung eines Schlichtungsausschusses erst bei Errichtung eines Ausschusses Klagevoraussetzung

Wenn der Gesetzgeber zur Entlastung der Sozialgerichte vor Erhebung von Klagen über umstrittene Krankenhausvergütungen die Anrufung eines Schlichtungsausschusses vorschreibt, muss dieser errichtet sein und die Aufgabe der Streitschlichtung effektiv wahrnehmen können. Solange das nicht gesichert ist, sind Klagen, mit denen Krankenhäuser umstrittene Vergütungen fordern oder Krankenkassen zu Unrecht gezahlte Vergütungen für Krankenhausleistungen zurückfordern, zulässig.

Im Streit zwischen der Charité Universitätsmedizin Berlin und der DAK hat das Bundessozialgericht entschieden, dass die von der Klägerin am 22.11.2013 erhobene Klage auf weitere Krankenhausvergütung in Höhe von 1018 Euro, zulässig ist, obwohl die Klägerin nicht den Schlichtungsausschuss nach § 17 c Abs. 4b Satz 3 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) angerufen hatte. In Berlin war zum Zeitpunkt der Klageerhebung ein solcher Ausschuss nicht errichtet. Im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Garantie effektiven Rechtsschutzes kann die Anrufung eines Schlichtungsausschusses erst dann Klagevoraussetzung sein, wenn dieser Ausschuss tatsächlich angerufen... Lesen Sie mehr