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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kaiserschnitt“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.10.2014
- VI ZR 125/13 -

BGH: Arzt muss Schwangere grundsätzlich nicht wiederholt auf Möglichkeit eines Kaiserschnitts hinweisen

Nochmalige Aufklärungspflicht besteht nur bei entscheidender Veränderung der Umstände

Bestehen deutliche Anzeichen dafür, dass angesichts des Zustands der Schwangeren bzw. des Geburtsvorgangs ein Kaiserschnitt gegenüber der vaginalen Geburt die bessere Wahl sein kann, so muss der Arzt die werdende Mutter darüber aufklären. Tritt diese ernsthaft für möglich erachtete Entwicklung ein, so muss der Arzt nur dann nochmals über die Möglichkeit eines Kaiserschnitts aufklären, wenn sich die Umstände entscheidend verändert haben. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Schwangere befand sich seit Januar 2005 aufgrund einiger Beschwerden, wie zum Beispiel einer Nierenbeckenentzündung und Schwangerschaftsdiabetes, in stationärer Behandlung. Zu Beginn der Behandlung wurde die Schwangere über die grundsätzliche Möglichkeit eines Kaiserschnitts aufgeklärt. Trotz der Beschwerden entschied sie sich für eine vaginale Entbindung. Einen Monat später erlitt die Schwangere jedoch einen vorzeitigen Blasensprung. Ohne sie nochmals über die Möglichkeit eines Kaiserschnitts aufzuklären, wurde die vaginale Geburt eingeleitet. Dabei kam es jedoch zu erheblichen Komplikationen, sodass... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 02.07.2014
- 1 W 37/13 -

Arzthaftung: Mit laienhafter Kenntnis eines Behandlungsfehlers beginnt Verjährungsfrist an zu laufen

Kenntnis von negativem Ausgang einer ärztlichen Behandlung sowie der Erheblichkeit der Schadensfolge genügt nicht

Der Schaden­ersatz­anspruch wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers unterliegt der dreijährigen Verjährungsfrist. Diese Frist beginnt unter anderem mit dem Schluss des Jahres an zu laufen, in dem der Patient laienhaft Kenntnis von einem schuldhaften Behandlungsfehler erlangt (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Die Kenntnis vom negativen Ausgang der ärztlichen Behandlung sowie der Erheblichkeit der Schadensfolge genügt demgegenüber nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2006 verlor eine Frau nach einer eingeleiteten Operation ihr ungeborenes Kind. Im Januar 2007 machte sie dafür ihre Ärztin verantwortlich. Diese habe einen groben Behandlungsfehler begangen, als sie nach ärztlichen Untersuchungen im November und Dezember 2006 die stationäre Einweisung zur Durchführung eines Kaiserschnitts schuldhaft... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 16.05.2014
- 26 U 178/12 -

Grober Behandlungsfehler bei unterlassener Schnittentbindung

Geburt um ca. 23 Minuten verzögert

Verzögert die unterlassene Schnittentbindung die Geburt eines Kindes um ca. 23 Minuten kann das als grober Behandlungsfehler zu bewerten sein, wenn auffällige Herzfrequenzwerte des Kindes zuvor die ärztliche Entscheidung zu einer alsbaldigen Geburtsbeendigung erfordert hätten. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil bestätigt.

Der klagende Landschaftsverband ist Kostenträger des im November 2002 mit gravierenden Geburtsschäden geborenen Jungen. Aus übergangenem Recht hat er das beklagte Krankenhaus aus Witten und die dort tätige beklagte Ärztin wegen geburtshilflicher Behandlungsfehler auf Schadensersatz in Anspruch genommen.Der infolge mangelnder Sauerstoffversorgung bei der Geburt schwer... Lesen Sie mehr