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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schulrauferei“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 08.04.2014
- 9 U 29/14 -

Schadenersatz nach Rangelei in der Schule: Teilnahme an Schulrauferei begründet für sich genommen keinen Vorsatz auf Herbeiführung einer Verletzung

Bei Schulrauferei gilt Haftungsprivileg des § 105 Abs. 1 SGB VII

Wird ein Schüler während einer Rangelei in der Schule verletzt, so steht ihm wegen § 105 Abs. 1 SGB VII nur ein Anspruch auf Schadenersatz zu, wenn der Schädiger die Verletzung vorsätzlich herbeiführen wollte. Davon kann aber im Rahmen einer Schulrauferei nicht ohne Weiteres ausgegangen werden. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2012 rangelten zwei etwa 15-jährige Schüler freundschaftlich während einer Pause vor dem Klassenzimmer. Zu der Rangelei kam ein weiterer gleichaltriger Schüler hinzu und versetzte einem der beiden rangelnden Schüler mit dem beschuhten Fuß mehrere Tritte ans Bein. Da er dabei das Kniegelenk traf, erlitt der Schüler einen Kreuzbandriss, welcher operativ behandelt werden musste. Der verletzte Schüler klagte daraufhin auf Zahlung von Schadenersatz. Das Landgericht Bielefeld konnte jedoch im Verhalten des Schädigers keinen Schädigungsvorsatz erkennen und wies daher die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des verletzten Schülers.... Lesen Sie mehr