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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schwarzverfärbung“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Köln, Urteil vom 18.11.1994
- 221 C 156/94 -
Schönheitsreparaturpflicht des Mieters umfasst nicht Erneuerung der schwarzverfärbten Fliesenfugen im Badezimmer
Schwärzliche Verfärbung der Fugen entspricht normaler Abnutzung
Der Mieter einer Wohnung ist im Rahmen seiner Schönheitsreparaturpflicht nicht verpflichtet, die schwarz verfärbten Fliesenfugen im Badezimmer zu erneuern. Denn die schwärzliche Verfärbung der Fugen entspricht der normalen Abnutzung. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte die Mieterin einer Wohnung anlässlich der Beendigung des Mietverhältnisses im November 1993 im Rahmen der vereinbarten Schönheitsreparaturpflicht die schwarz verfärbten Fliesenfugen im Badezimmer erneuern. Die Verfärbung ist im Laufe der sechsjährigen Mietzeit aufgetreten. Der Vermieter warf der Mieterin vor, die Fliesenfugen nicht sorgfältig gereinigt zu haben. Da sich die Mieterin weigerte die Fugen zu erneuern, nahm der Vermieter die Arbeiten vor und klagte anschließend gegen die Mieterin auf Erstattung der Kosten.Das Amtsgericht Köln entschied gegen den Vermieter. Ihm stehe... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.10.2009
- 30 C 10487/08 -
Fogging in Mietwohnung: Schwarzverfärbung der Wände berechtigt zur Mietminderung von 40 %
Mietmangel aufgrund Gefühls von Widerwillen bei Wohnungsnutzung, fortdauerndem Gefühl mangelnder Hygiene und Zweifel an gesundheitlicher Unbedenklichkeit
Kommt es in einer Mietwohnung zu einer Schwarzverfärbung der Wände (Fogging), so rechtfertigt das Gefühl von Widerwillen bei der Wohnungsnutzung und mangelnder Hygiene sowie Zweifel an der gesundheitlichen Unbedenklichkeit eine Mietminderung von 40 %. Dies hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Wohnung ihre Miete, da es aus unbekannten Gründen zu einer Schwarzverfärbung der Wände kam. Der Vermieter akzeptierte das Minderungsrecht nicht, sodass der Fall vor Gericht kam.Das Amtsgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten der Mieterin. Sie habe ihre Brutto-Miete um 40 % mindern... Lesen Sie mehr
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