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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Singen und musizieren“ veröffentlicht wurden

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 04.10.2017
- 2-13 S 131/16 -

Wohneigentumsrecht: Regelung in Hausordnung zur zeitlichen Beschränkung lediglich des Musizierens unzulässig

Ungleichbehandlung aufgrund unterschiedlicher Behandlung verschiedener Geräuschquellen

Wird in einer Hausordnung einer Wohneigentumsanlage lediglich das Musizieren zeitlich beschränkt, so ist dies unzulässig. Denn aufgrund der unterschiedlichen Behandlung verschiedener Geräuschquellen liegt eine Ungleichbehandlung vor. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Hausordnung einer Wohneigentumsanlage regelte als Ruhezeiten täglich die Zeiten von 13 bis 15 Uhr und von 20 bis 7 Uhr. Im Dezember 2015 wurde auf einer Eigentümerversammlung die Regelung zu den Ruhezeiten in der Hausordnung mehrheitlich durch einen Beschluss ergänzt. Nunmehr war das Musizieren und Klavierspielen nur an Werktagen von 9 bis 12 Uhr und von 15 bis 19 Uhr sowie Samstag von 9 bis 12 Uhr und von 15 bis 17 Uhr erlaubt. Eine Wohnungseigentümerin war damit nicht einverstanden. Sie war ausgebildete Pianisten und Klavierlehrerin und sah nicht ein, warum nur für sie erweiterte Ruhezeiten gelten.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 29.08.1984
- 20 W 190/84 -

Bewohner einer Eigentumswohnung müssen sich Musizier-Zeit von 2 Stunden teilen

Hausordnung der Wohnungs­eigentums­anlage legte Musizier-Zeit von 2 Stunden fest

Legt die Hausordnung einer Wohnungs­eigentums­anlage die Zeit fürs Musizieren auf zwei Stunden fest, so müssen sich die Bewohner einer Eigentumswohnung diese Zeit teilen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob sich zwei klavierspielende Bewohner einer Eigentumswohnung die durch die Hausordnung festgelegte Musizier-Zeit von 2 Stunden teilen müssen.Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. mussten sich beide Bewohner der Eigentumswohnung die erlaubte Musizier-Zeit von zwei Stunden teilen.... Lesen Sie mehr

Landgericht Kleve, Urteil vom 01.10.1991
- 6 S 70/90 -

Fernseher und Radio dürfen nur in Zimmerlautstärke gespielt werden

Beschränkung des Akkordeon- und Keyboardspielens

Tonwiedergabegeräte, wie Radio oder Fernseher, dürfen nach einem Urteil des Landgerichts Kleve nur in Zimmerlautstärke abgespielt werden. Zudem ist das Akkordeonspielen auf maximal 1 ½ Stunden pro Tag zu beschränken, während Keyboard nur in Zimmerlaustärke gespielt werden darf.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Bewohnerin einer Doppelhaushälfte beschwerte sich über zu laute Geräusche vom Nachbarn. Sie behauptete, durch den Betrieb von Tonwiedergabegeräten, durch das Akkordeonspielen und dem Keyboardspielen in ihrem Haus, erheblich gestört worden zu sein. Sie klagte daher auf Unterlassung.Das Amtsgericht Rheinberg verurteilte... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 13.04.1988
- 6 U 30/87 -

Streit unter Hauseigentümern: Beschränkung des Saxophon- und Klarinettenspielens auf maximal zwei Stunden werktags und eine Stunde sonntags

Klavierspielen unterliegt, abgesehen von den Ruhezeiten (22-8 Uhr und 13-15 Uhr), keiner zeitlichen Beschränkung

Stellt sich das Klavierspielen als nur unwesentliche Beeinträchtigung dar, so unterliegt es keiner zeitlichen Beschränkung. Deutlich wahrnehmbares Saxophon- und Klarinettenspiel begründet demgegenüber eine zeitliche Beschränkung auf zwei Stunden werktags und einer Stunde sonntags. Zudem sind beim Musizieren generell die Ruhezeiten von 22 bis 8 Uhr und 13 bis 15 Uhr einzuhalten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.

Im zugrunde liegenden Fall sind die Streitparteien Eigentümer benachbarter, in einer ruhigen Wohngegend liegenden, Reihenhäuser. Die Kläger haben eine zeitliche Beschränkung des Musizierens der Nachbarskinder verlangt. Die drei Kinder der beklagten Nachbarn haben Klavier, Saxophon und Klarinette gespielt. Aufgrund der Hellhörigkeit der Häuser empfanden die Kläger dies als Belästigung.... Lesen Sie mehr

Landgericht Frankfurt (Oder), Urteil vom 12.10.1989
- 2/25 O 359/89 -

Mieter müssen beim Klavierspielen Nachtruhe und Mittagsruhe einhalten

Zudem ist das tägliche Musizieren auf 3 bzw. 5 Stunden zu begrenzen

Klavier spielende Mieter müssen Rücksicht auf Ihre Nachbarn nehmen. Daher dürfen sie während der Nachtruhe von 22 bis 7 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen zur Mittagszeit von 13 bis 15 Uhr nicht spielen. Zudem ist das Musizieren werktags auf drei Stunden und am Wochenende und feiertags auf fünf Stunden täglich zu begrenzen. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Mieterin eines Hauses fühlte sich durch das Klavierspielen ihrer Nachbarin gestört. Sie begehrte daher eine zeitliche Beschränkung des Musizierens auf zwei Stunden täglich unter Beachtung der Nacht- und Mittagsruhe. Die Nachbarin meinte der Mieterin stehe ein solcher Anspruch nicht zu, da ihr das Klavierspielen durch den Mietvertrag... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10.09.1998
- V ZB 11/98 -

Musizierverbot oder gleichkommende Ruhezeitregelung unzulässig

Musizieren ist sozial übliches Verhalten - auch Saxophonspielen

Eine Regelung, die das Singen und Musizieren außerhalb von Ruhezeiten nur in "nicht belästigender Weise und Lautstärke" gestattet, ist mangels hinreichender Bestimmtheit unwirksam. Unwirksam ist auch eine Regelung, welche das Singen und Musizieren ohne sachlichen Grund stärker einschränkt als die Tonübertragung durch Fernseh-, Rundfunkgeräte oder Kassetten- bzw. Plattenspieler. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall beschloss eine Eigentümerversammlung eine Hausordnung, die folgende Regelung enthielt: "Das Singen und Musizieren ist nur von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr und 20.00 Uhr in nicht belästigender Weise und Lautstärke gestattet. Rundfunk- und Fernsehgeräte, Plattenspieler usw. dürfen nur in der Lautstärke betrieben werden, dass die Mitbewohner nicht... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Köln, Urteil vom 27.09.2007
- 137 C 293/07 -

Eigenes Singen und Musizieren verletzt Urheberrechte nicht

Auch auf öffentlicher Veranstaltung ist Absingen von Liedern urheberrechtsfrei

Dies entschied das Amtsgericht Köln anlässlich der Klage eines Urheberrechteinhabers gegen eine studentische Verbindung. Diese hatte während ihres Stiftungsfestkommers verschiedene urheberrechtlich geschützte Studentenlieder singen und durch einen Klavierspieler begleiten lassen.

Gesungen wurden unter anderem die Lieder "Gaudeamus igitur", "Student sein", "Sind wir vereint zur guten Stunde" und das Deutschlandlied. Dabei handelte es sich, so die Richter, insbesondere nicht um eine Darbietung im Sinne von § 19 Abs. 2 UrhG, sondern um ein eigenes, dem Werkgenuss dienendes Singen und Musizieren, das urheberrechtsfrei ist.Die Anwesenheit von Nichtmitgliedern... Lesen Sie mehr