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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Sommerfest“ veröffentlicht wurden
Landgericht Osnabrück, Urteil vom 07.11.1990
- 8 O 277/90 -
Verletzung während Silvesterfeier: Kein Haftungsausschluss aufgrund Schild "Teilnahme auf eigene Gefahr"
Sturz begründete Schadenersatzpflicht des Organisators der Feier
Verletzt sich der Teilnehmer einer Silvesterparty an einem nicht ausreichend beleuchteten Eisenträger, so macht sich der Organisator der Feier schadenersatzpflichtig. Ein Schild mit der Aufschrift "Teilnahme auf eigene Gefahr" führt nicht zu einem Haftungsausschluss. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Osnabrück hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während einer Silvesterparty eines Vereins im Jahr 1988/1989 stürzte ein Teilnehmer der Party und verletze sich dabei an einem im Partyraum hineinragenden Eisenträger. Aufgrund der erlittenen tiefen Schnittverletzung am Hals klagte der Partyteilnehmer gegen den Organisator auf Schadenersatz. Dieser wehrte sich gegen die Inanspruchnahme mit der Begründung, durch das vor dem Raum angebrachte Schild "Teilnahme auf eigene Gefahr" sei seine Haftung ausgeschlossen gewesen.Das Landgericht Osnabrück entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm habe ein Anspruch auf Schadenersatz... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 08.05.1990
- 12 U 12/90 -
Kein Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld bei Verletzungen durch stürzende Tänzer bei Silvesterparty
Sturz aufgrund ausgelassenen Tanzens begründet keine Schadenersatzpflicht des Tänzers
Verliert ein Tänzer während einer Silvesterparty aufgrund seines ausufernden Tanzstils sein Gleichgewicht und stürzt, so begründet dies keine Schadenersatzpflicht des Tänzers. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall stürzten während einer Silvesterparty im Jahr 1988/1989 zwei Tänzer und verletzten dabei eine Partyteilnehmerin. Nach ihrer Schilderung kam es zum Sturz, weil die beiden Tänzer aufgrund ihres mit großem Temperament und Körpereinsatz ausgeführten Tanzes sich angestoßen und daher ihr Gleichgewicht verloren haben sollen. Die Partyteilnehmerin erlitt aufgrund... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.02.2011
- 12 K 12087/07 -
Kosten für Geburtstagsfeier eines Unternehmers auch in Verbindung mit Firmenjubiläum keine Betriebsausgaben
Geltendmachen eng miteinander verbundener und nicht trennbarer Aufwendungen gemäß Aufteilungs- und Abzugsverbot nicht zulässig
Die Kosten für private Feiern von Unternehmern können steuerlich nicht als Betriebsausgaben des Unternehmens geltend gemacht werden, da sie nicht betrieblich, sondern privat veranlasst sind. Das gilt auch dann, wenn z.B. ein runder Geburtstag zeitlich mit einem Firmenjubiläum zusammenfällt und der Unternehmer aus beiden Anlässen eine Feier mit Freunden und Geschäftspartnern veranstaltet. Dies hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschieden
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte der Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH seinen 50. Geburtstag sowie das fünfjährige Bestehen der GmbH zum Anlass genommen, Geschäftspartner und Angestellte der GmbH einzuladen. Der Gesellschafter sah die Kosten für die Feier als Betriebskosten an.Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg stellte jedoch darauf ab, dass eine... Lesen Sie mehr
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Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.06.2007
- 1 K 1377/03 B -
Kanzleijubiläum darf am Tag nach einem runden Geburtstag gefeiert werden
Aufwendungen können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden
Eine Sozietät aus einem Rechtsanwalt und einem Steuerberater kann die Aufwendungen, die für die Feier zum fünfjährigen Bestehen ihres beruflichen Zusammenschlusses anfallen, als Betriebsausgaben geltend machen, wenn keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Einladung an Kollegen, Mandanten und Mitarbeiter nicht auch aus privaten Gründen ausgesprochen wurde.
In einem vom Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschiedenen Fall hatte das Finanzamt festgestellt, dass einer der an der Sozietät beteiligten Rechtsanwälte bzw. Steuerberater am Tag vor der Jubiläumsveranstaltung 50 Jahre alt geworden war. Diesen Umstand sah die Behörde als untrügliches Zeichen dafür an, dass die 120 geladenen und für rund € 20 000 bewirteten Gäste auch diesen Geburtstag... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 13.07.2001
- 9 U 141/00 -
Private Party: Wer haftet bei Unfall am Stehtisch?
Gastgeberin stürzte mit Gläsertablett
Wer bei einer Feier im Freien an einem Stehtisch einen Fuß zurücksetzt, ohne zu wissen, dass ein anderer unmittelbar hinter ihm vorbeigeht, haftet regelmäßig nicht für dessen Sturz. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Die Gastgeberin eines abendlichen Sommerfestes, eine Rechtsanwältin aus dem Raum Münster, ging mit einem Gläsertablett hinter einem Gast her, der an einem Stehtisch stand. Just in diesem Moment setzte der Gast einen Fuß zurück. Er hatte die Gastgeberin nicht bemerkt. Die Anwältin stürzte und zog sich erhebliche Verletzungen zu. Sie beklagt die fortdauernde Beeinträchtigung ihres linken... Lesen Sie mehr
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