Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „Sonnenallergie“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »
die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Sonnenallergie“ veröffentlicht wurden
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 18.06.2024
- L 16 KR 14/22 -
UV-Schutzkleidung ist Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens und muss nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert werden
Auch bei Sonnenallergie bleibt der UV-Schutz in der Eigenverantwortung
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die gesetzliche Krankenversicherung keine UV-Schutzkleidung finanzieren muss, selbst wenn diese wegen einer Sonnenallergie nötig ist.
Geklagt hatte eine 1983 geborene Frau, die im Sommer 2018 eine schwere Sonnenallergie mit erheblichen Entzündungen der Haut (med.: kutaner Lupus erythematodes) entwickelte. Aufgrund der hohen Lichtempfindlichkeit musste sie stationär im Krankenhaus behandelt werden. Dort wurde ihr empfohlen, spezielle Schutzkleidung, einen Hut und Sonnencreme mit min. Lichtschutzfaktor 50+ zu verwenden. Infolgedessen beantragte sie finanzielle Unterstützung bei ihrer Krankenkasse für UV-Schutzkleidung. Die Kasse lehnte den Antrag ab und erklärte, dass UV-Schutzkleidung und Sonnenschutzmittel keine Hilfsmittel seien, sondern als Alltagsgegenstände gelten. Diese Produkte... Lesen Sie mehr
Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „Sonnenallergie“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »