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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Spielhallenkonzession“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 19.01.2023
- 8 U 102/22 -

Konzessionsloses Wettbüro haftet nicht für verlorene Sportwetteinsätze

Fehlende Konzession führt nicht zur Unwirksamkeit der Wettverträge

Wurde einem Wettbüro im Hinblick auf unionsrechtliche Bedenken gegen die Regelungen über die Erteilung von Konzessionen zur Veranstaltung von Sportwetten keine Konzession erteilt, obwohl es sich darum bemüht hat, kann das konzessionslos handelnde Wettbüro nicht sanktioniert werden. Schließt eine Privatperson mit einem solchen Wettbüro Sportwetten ab, sind diese nicht wegen Gesetzesverstoß nichtig. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit veröffentlichter Entscheidung bestätigt, dass das Wettbüro in diesem Fall nicht zur Rückzahlung verlorener Wetteinsätze verpflichtet ist.

Der Kläger nimmt das beklagte Wettbüro auf Rückzahlung verlorener Sportwetten in Anspruch. Er hatte von 2018 bis 2020 in Wettbüros der Beklagten und über deren deutschsprachige Webseiten Sportwetten abgeschlossen. Die Onlinewetten tätigte er von zu Hause über sein Smartphone; seinen Einsätzen im Internet in Höhe von gut 40.000 € stehen Auszahlungen von knapp 5.000 € gegenüber. Die Beklagte verfügte in der streitgegenständlichen Zeit nicht über eine Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten. Sie hatte zwar eine Konzession beantragt. Das VG Wiesbaden hatte die zuständige Behörde auch zur Erteilung verpflichtet. Das Verfahren war aber wegen unionsrechtlicher... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.03.2022
- 4 A 1033/20 -

Spielhallen­erlaubnis nach dem Glücksspiel­staats­vertrag 2021 setzt neues Antragsverfahren voraus

Fortführung des Antragsverfahrens nach den Bestimmungen des alten Glücksspiel­staats­vertrages ausgeschlossen

Das Ober­verwaltungs­gericht hat entschieden, dass für die Erteilung einer Spielhallen­erlaubnis seit dem 1.7.2021 ein neuer Antrag und ein eigenständiges Erlaubnisverfahren nach dem Glücksspiel­staats­vertrag 2021 erforderlich sind. Die Fortführung der nach alter Rechtslage begonnenen Verfahren ist ausgeschlossen. Diese Entscheidung ist für noch immer bei den Verwaltungs­gerichten anhängige Verfahren relevant, die nach alter Rechtslage begonnen worden sind und noch nicht zum Abschluss gebracht werden konnten.

Die Beteiligten streiten über die Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis für eine von der Klägerin in Langenfeld betriebene Spielhalle, welche in Konkurrenz zu einer von der Beigeladenen in 65 m Entfernung betriebenen Spielhalle steht. Nach einer zugunsten der Beigeladenen erfolgten Auswahlentscheidung lehnte die Stadt Langenfeld die von der Klägerin beantragte glücksspielrechtliche... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.04.2018
- 4 A 589/17 -

Spielhallen bedürfen in NRW nur noch Erlaubnis nach Glücks­spiel­staats­vertrag und Landes­ausführungs­gesetz

Erlaubnis nach § 33 i der Gewerbeordnung nicht mehr erforderlich

Das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass für die Errichtung und den Betrieb einer Spielhalle in Nordrhein-Westfalen nur noch eine Erlaubnis nach dem Glücks­spiel­staats­vertrag und dem Landes­ausführungs­gesetz erforderlich ist. Seit Ablauf der letzten Übergangsfristen im vergangenen Jahr bedarf es der früher notwendigen Spiel­hallen­erlaubnisse nach § 33 i der Gewerbeordnung (GewO) hingegen in Nordrhein-Westfalen nicht mehr.

Zur Begründung führte das Oberverwaltungsgericht aus, dass das Erlaubniserfordernis des bundesgesetzlichen § 33 i GewO in Nordrhein-Westfalen nach Ablauf der Übergangsfristen des Glücksspielstaatsvertrags zeitlich gestuft durch das Erfordernis einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis ersetzt worden sei. Das Recht der Spielhallen sei 2006 in die Gesetzgebungskompetenz der Länder übergegangen.... Lesen Sie mehr

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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16.12.2016
- BVerwG 8 C 6.15, BVerwG 8 C 7.15, BVerwG 8 C 8.15, BVerwG 8 C 4.16, BVerwG 8 C 5.16, BVerwG 8 C 8.16 -

Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz rechtmäßig

Beschränkungen für Erlaubnis und Betrieb von Spielhallen verstoßen nicht gegen Verfassungs- oder Unionsrecht

Das Bundes­verwaltungs­gericht hat entschieden, dass die vom Berliner Landesgesetzgeber eingeführten Beschränkungen für die Erlaubnis und den Betrieb von Spielhallen nicht gegen Verfassungs- oder Unionsrecht verstoßen. Auch eine in Rheinland-Pfalz für Spielhallen geschaffene Abstandsregelung zu Einrichtungen für Minderjährige ist verfassungskonform.

Seit 2006 sind die Länder nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG zum Erlass von Gesetzen im Bereich des "Rechts der Spielhallen" befugt. Die Betreiberinnen von Spielhallen an vier bestehenden und einem geplanten Standort in Berlin haben - in verschiedenen Fallkonstellationen - gegen Einschränkungen geklagt, die das Land Berlin mit seinem Spielhallengesetz und dem ergänzenden Mindestabstandsumsetzungsgesetz... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 13.10.2016
- VG 4 L 291.16 u.a. -

Strenge Anforderungen für Teilnahme am Sonderverfahren zur Vergabe von Spielhallen­erlaubnissen

Ausschluss unvollständiger Bewerbungen von weiterer Teilnahme an Sonderverfahren nicht zu beanstanden

Die Teilnahme am Sonderverfahren für die Vergabe von Spielhallen­erlaubnissen im Land Berlin ist an strenge Voraussetzungen geknüpft. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin und bestätigte in mehreren Eilverfahren die behördliche Praxis, unvollständige Bewerbungen von der weiteren Teilnahme auszuschließen.

Nach dem seit 2011 geltenden Spielhallengesetz sind neue Spielhallen in Berlin im Regelfall nur im Abstand von 500 Metern voneinander gestattet. Für Inhaber davor erteilter Spielhallenerlaubnisse sieht das Gesetz eine Übergangsfrist vor; sie ist mit dem 31. Juli 2016 abgelaufen. Bewerbungen dieser Betreiber konnten im Rahmen eines Sonderverfahrens nach dem sogenannten Mindestabstandsumsetzungsgesetz... Lesen Sie mehr

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28.08.2013
- 10 CE 13.1416 -

Übergangsregelungen für Spielhallen im Glücksspielrecht verfassungsgemäß

Gesetzesänderung dient zur Regulierung der Glücksspielangebote zum Schutz der Spieler und der Allgemeinheit vor den Gefahren des Glücksspiels

Die Betreiberin einer Spielhalle darf nicht auf Grundlage ihrer gewerblichen Spielhallen­konzession bis zum 30. Juni 2017 ohne glücksspiel­rechtliche Erlaubnis die Spielhalle weiter betreiben. Dies entschied der Bayerische Verwaltungs­gerichtshof.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Nach einer am 1. Juli 2012 in Kraft getretenen Gesetzesänderung im Glücksspielrecht ist zum Betrieb einer Spielhalle neben einer gewerberechtlichen Erlaubnis nun auch eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich. Übergangsregelungen sehen vor, dass bestehende Spielhallen je nach dem Zeitpunkt der Erteilung der gewerberechtlichen... Lesen Sie mehr