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Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 08.09.2015
- 9 C 79/15 -
Vermieter steht trotz längerfristiger Duldung unpünktlicher Mietzahlungen Recht zur fristlosen Kündigung wegen Zahlungsunpünktlichkeit zu
Voraussetzung ist vorheriger Ausspruch einer Abmahnung
Zahlt ein Mieter wiederholt nicht fristgerecht seine Miete, so kann der Vermieter dieses Verhalten abmahnen und bei weiteren Zahlungsunpünktlichkeiten das Mietverhältnis fristlos kündigen. Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter jahrelang die verspäteten Mietzahlungen duldete. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Mietvertrag waren die Mieter einer Wohnung verpflichtet die
Recht zur fristlosen Kündigung aufgrund verspäteter Mietzahlungen
Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg entschied zu Gunsten der Vermieterin. Sie habe das
Keine stillschweigende Vertragsänderung durch Duldung
Nach Ansicht des Amtsgerichts sei es aufgrund der jahrelangen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.10.2015
Quelle: Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, ra-online (zt/GE 2015, 1229/rb)
- BGH zum Kündigungsrecht des Vermieters von Wohnraum bei fortlaufend unpünktlicher Mietzahlung
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 01.06.2011
[Aktenzeichen: VIII ZR 91/10]) - Geringfügige unpünktliche Zahlungen rechtfertigen ohne vorherige Abmahnung keine Kündigung des Mietverhältnisses
(Landgericht Berlin, Urteil vom 06.12.2011
[Aktenzeichen: 63 S 178/11]) - Kündigung mehr als 1 ½ Jahre nach verspäteten Mietzahlungen unwirksam
(Landgericht Leipzig, Urteil vom 12.05.2020
[Aktenzeichen: 02 S 401/19])
Jahrgang: 2015, Seite: 1229 GE 2015, 1229
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Dokument-Nr. 21765
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