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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Striptease-Show“ veröffentlicht wurden

Landgericht Köln, Urteil vom 29.11.2012
- 31 O 248/12 -

"American Gigolos" dürfen nicht wie die Chippendales mit weißen Kragen und Manschetten auftreten

Guter Ruf der Chippendales wird ausgenutzt

Die Striptease-Gruppe "American Gigolos" darf nicht wie die Chippendales mit weißem Kragen, schwarzer Fliege und weißen Manschetten auftreten. Denn dadurch würde der gute Ruf der Chippendales ausgenutzt. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die 1979 gegründete Striptease-Gruppe Chippendales wendete sich mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Art und Weise der Ausstattung der konkurrierenden Tanzgruppe American Gigolos. Die Chippendales sind international tätig. In Deutschland treten sie seit 20 Jahren auf und absolvieren im Schnitt 30 Shows pro Jahr, die vor allem von Frauen besucht werden. Der Besucherschnitt liegt bei ca. 900 Personen pro Show. Neben anderen Kostümen verwendeten sie seit den 1980er Jahren sogenannte Collar & Cuffs (Kragen und Manschetten). 2003 wurde sogar eine Deutschlandtour mit Collar & Cuffs bezeichnet. Das Kostüm... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 26.01.2005
- 12 K 459/00 -

Männer-Striptease-Show keine Theatervorführung nach dem Umsatzsteuergesetz

Eine Männer-Striptease-Show ist keine Theatervorführung nach dem Umsatzsteuergesetz. Dies entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg aufgrund mündlicher Verhandlung vom 26. Januar 2005.

Die Klägerin veranstaltete unter dem Motto „Erotik und Esprit“ Bühnenshows mit männlichen Strippern und einem Moderator. Nach dem Showprogramm stellen diese in mehreren Szenen - entsprechend kostümiert - jeweils einen „dramatischen Höhepunkt aus einem Theaterstück, einer Ballettaufführung oder einer Musicalinszenierung“ dar, in dessen Verlauf sie sich - teilweise - entkleiden. Zu diesen... Lesen Sie mehr