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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Stromnetzentgelte“ veröffentlicht wurden
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13.03.2014
- 1 BvR 3570/13 -
Verfassungsbeschwerde gegen § 13 Energiewirtschaftsgesetzes unzulässig
Begründungsanforderungen für Verfassungsbeschwerde nicht erfüllt
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Regelung des Energiewirtschaftsgesetzes nicht zur Entscheidung angenommen. Diese Regelung verpflichtet die Betreiber privater Kraftwerke, ihre Einspeisung in das öffentliche Netz auf Anforderung des Netzbetreibers gegen entsprechendes Entgelt anzupassen. Das Bundesverfassungsgericht verwies darauf, dass die Verfassungsbeschwerde nicht den Begründungsanforderungen genügt und daher unzulässig ist.
Nach § 13 Abs. 1a EnWG sind insbesondere die Betreiber bestimmter Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie auf Anforderung durch die Betreiber von Übertragungsnetzen verpflichtet, " ... gegen angemessene Vergütung die Wirkleistungs- oder Blindleistungseinspeisung anzupassen". Ein im Zusammenhang mit der „Energiewende“ erlassenes Gesetz vom 20. Dezember 2012 senkte die Leistungsgrenze für die betroffenen Anlagen von 50 auf 10 Megawatt und strich das bisherige Erfordernis einer Spannung von mindestens 110 Kilovolt.Die Beschwerdeführerin hat Verfassungsbeschwerde gegen diese gesetzliche Vorschrift erhoben. Sie ist ein Unternehmen... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 24.04.2013
- VI-3 Kart 33/08(V) u.a. -
OLG Düsseldorf bestätigt die von der Bundesnetzagentur festgesetzten Renditen für Gas- und Stromnetz
Bundesnetzagentur wählt gut vertretbare Bewertungsmethode
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die von der Bundesnetzagentur getroffene Festlegung der Sätze, mit denen Gas- und Strom-Netzbetreiber für den Zeitraum von 2009 bis 2013 ihr in die Netzstruktur investiertes Eigenkapital rechnerisch verzinsen dürfen, bestätigt.
Diese von der Bundesnetzagentur festgelegten Zinssätze werden von den Betreibern als Netzkosten veranschlagt, den Versorgern in Rechnung gestellt und von diesen schließlich an die Endverbraucher weitergegeben. Ihre Höhe hat daher mittelbar auch Auswirkungen auf den Strom- und Gaspreise, denn das Netzentgelt insgesamt macht für Haushaltskunden rund ein Fünftel dieser Preise aus (vgl.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 12.12.2012
- VI-3 Kart 46/12 (V) -
Keine Befreiung von den Stromnetzentgelten für 2011
Vollständige Befreiung von Netzentgelten für stromintensive Unternehmen grundsätzlich erst ab dem 1. Januar 2012 möglich
Stromintensive Unternehmen können sich nicht bereits für das Jahr 2011 von den Netzentgelten befreien lassen. Dies entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf.
Seit dem 4. August 2011 ist § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung in Kraft, wonach stromintensive Unternehmen von der Zahlung der Netzentgelte befreit werden können. Netzkosten im deutschen Stromnetz geben die Netzbetreiber an die Stromversorger und diese über den Strompreis an den Endnutzer, Verbraucher oder Unternehmen, weiter. Das Nettonetzentgelt macht etwa 20 % des Haushaltskundenstrompreises... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 27.08.2012
- VI - 3 Kart 65/12 (V) und VI - 3 Kart 14/12 (V) -
Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten europarechtswidrig?
OLG Düsseldorf erbittet Vorabentscheid der Europäischen Kommission
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Europäische Kommission um eine Stellungnahme gebeten, ob die Kommission die Befreiung stromintensiver Unternehmen von den Strom-Netzentgelten als staatliche Beihilfe einstuft.
Netzkosten im deutschen Stromnetz geben die Netzbetreiber an die Stromversorger und diese über den Strompreis an den Endnutzer, Verbraucher oder Unternehmen, weiter. Das Nettonetzentgelt macht etwa 20 % des Haushaltskundenstrompreises aus (Jahresbericht 2011 der Bundesnetzagentur). Seit dem 4. August 2011 ist § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung in Kraft, wonach stromintensive Unternehmen... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 31.01.2012
- EnVR 16/10 -
Bundesgerichtshof zur Anreizregulierung der Energienetze
Neufassung von § 9 der Anreizregulierungsverordnung wirksam und auch rückwirkend auf gesamte erste Regulierungsperiode anwendbar
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich erneut mit der Regulierung der Entgelte für die Durchleitung von Elektrizität durch fremde Stromnetze nach der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) zu befassen.
Der Bundesgerichtshof hatte bereits mit Beschlüssen vom 28. Juni 2011 entschieden, dass die nach § 9 Abs. 1 ARegV a.F. vorgesehene Berücksichtigung eines netzwirtschaftlichen Produktivitätsfortschritts in der Verordnungsermächtigung des § 21 a EnWG a.F. keine gesetzliche Grundlage fand. Mit dem Zweiten Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften vom 22. Dezember 2011... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 28.06.2011
- EnVR 34/10, EnVR 48/10 -
BGH entscheidet erstmals zur Anreizregulierungsverordnung
Bundesnetzagentur muss in einigen Punkten über Anträge der Netzbetreiber neu entscheiden
Der Bundesgerichtshof musste sich mit der Regulierung der Entgelte für die Durchleitung von Elektrizität durch fremde Stromnetze auseinandersetzen und konnte dabei Wesentliche Fragen der Anreizregulierungsverordnung klären.
In den vorliegenden Fällen bilden die Regelungen der der §§ 20 ff. EnWG den rechtlichen Hintergrund der Verfahren. Danach müssen Betreiber von Energieversorgungsnetzen grundsätzlich jedermann Netzzugang gewähren, können hierfür aber ein Entgelt verlangen, dessen Höhe der Regulierung durch die Bundesnetzagentur oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden unterliegt.... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14.08.2008
- KVR 27/07, KVR 34/07, KVR 35/07, KVR 36/07, KVR 39/07, KVR 42/07 -
BGH bestätigt Kürzungen von Stromnetzentgelten durch die Regulierungsbehörden
Vattenfall muss 50 Millionen Euro an Konkurrenten zurückzahlen
In sechs Beschlüssen hat sich der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs mit der Bildung der Entgelte für die Durchleitung von Elektrizität durch fremde Stromnetze auseinandergesetzt. Wesentliche Fragen der Stromnetzentgeltverordnung vom 25. Juli 2005 (StromNEV), die auch Gegenstand weiterer bereits anhängiger Gerichtsverfahren sind, wurden dabei geklärt. Mit den Beschlüssen hat der Bundesgerichtshof die zugrunde liegenden Entscheidungen der verfahrensbeteiligten Regulierungsbehörden weitgehend bestätigt. Sie hatten von den Netzbetreibern beantragte Entgelte um bis zu 20 % gesenkt.
Den rechtlichen Hintergrund der Verfahren bilden die Regelungen der §§ 20 ff. EnWG. Danach müssen Betreiber von Energieversorgungsnetzen grundsätzlich jedermann Netzzugang gewähren, können hierfür aber ein Entgelt verlangen. Die Höhe des Entgelts, das der Genehmigung durch die jeweils zuständige Regulierungsbehörde bedarf, hat der Netzbetreiber dabei kostenorientiert zu bestimmen. Die... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 28.08.2007
- Kart W 3/06 -
Stromnetzbetreiber erhält keine höheren Netzzugangsentgelte
Ein Stromnetzbetreiber ist mit seiner Beschwerde gegen die Kürzung von Netzzugangsentgelten gescheitert.
Stromnetzbetreiber müssen seit kurzem die von ihnen erhobenen Netzzugangsentgelte durch die Regulierungsbehörden nach dem Energiewirtschaftsgesetz genehmigen lassen. Diese Entgelte sind wesentlicher Teil des von den Stromverbrauchern zu zahlenden Strompreises. Der Gesetzgeber hat mit der Einführung der Genehmigungspflicht der Nutzzugangsentgelte das Ziel verfolgt, das deutliche erhöhte... Lesen Sie mehr
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