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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Tantra-Massage“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 17.11.2022
- VG 4 L 460/22 -
Auch Tantra-Studios sind Prostitutionsgewerbe
VG Berlin weist Eilantrag zurück
Der Betrieb eines Tantra-Studios erfordert eine Erlaubnis nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG). Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.
Nach dem ProstSchG bedarf der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Antragstellerin betreibt ein Tantra-Studio in Berlin-Charlottenburg. Sie begehrt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Feststellung, dass sie für ihren Betrieb keine Erlaubnis benötige. Sie biete - ähnlich gynäkologischen Untersuchungen - eine "alternativmedizinische Behandlung" an, die eine umfassende und qualifizierte Ausbildung erfordere. Geschlechtsverkehr werde nicht angeboten. Die Ausstattung ihres Betriebs erinnere an den Wellness- und Sparbereich eines Hotels. Ihre Klientel stehe nicht mit Kriminalität in Verbindung.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 17.11.2021
- 29 K 8461/18 -
Tantra-Massage ist sexuelle Dienstleistung
Tantra-Massage stellt sexuelle Dienstleistung im Sinne von § 2 Abs. 1 des Prostituiertenschutzgesetzes dar
Ein Tantra-Masseur ist verpflichtet, sich als Prostituierter anzumelden und regelmäßig an einer durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst angebotenen gesundheitlichen Beratung teilzunehmen. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und die Klage eines Betroffenen gegen eine entsprechende Verfügung des Kreises Mettmann abgewiesen.
Bei den von dem Kläger gegen Entgelt angebotenen Massagen handele es sich um sexuelle Dienstleistungen im Sinne von § 2 Abs. 1 des Prostituiertenschutzgesetzes, weshalb der Kläger als Prostituierter im Sinne der Vorschrift anzusehen sei. Dem Gesetz liege insoweit ein weites Verständnis von Prostitution und sexuellen Dienstleistungen zu Grunde.Entgegen der Auffassung... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28.08.2020
- 6 B 10864/20.OVG -
Tantra-Massagen nach der Corona-Bekämpfungsverordnung verboten
Höheres Infektionsrisiko als bei der Durchführung von Wellnessmassagen
Die gewerbliche Durchführung von Tantra-Massagen ist nach der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 19. Juni 2020 verboten. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Die Antragstellerin will in ihrem Betrieb in Trier Tantra-Massagen durchführen. Mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Trier begehrte sie die Feststellung, dass die Regelung der aktuellen Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz, wonach die Öffnung von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen untersagt ist, dem nicht entgegensteht. Das Verwaltungsgericht... Lesen Sie mehr
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