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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Tastendruckmodell“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.06.2008
- 13 B 668/08 -

"Tastendruckmodell" bei Telefonwerbung bleibt weiterhin verboten

Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat eine Entscheidung zum Verbot von Anrufwerbung getroffen.

Die Antragstellerin ein Telekommunikationsunternehmen stellt Firmen, die kostenpflichtige Mehrwertdienste anbieten, Weiterleitungsdienste zur Verfügung. Mit Telefoncomputern rief das Unternehmen bei Telefonanschlussinhabern an und teilte ihnen über eine automatische Ansage mit, sie hätten einen Preis gewonnen. Für weitere Informationen sei eine bestimmte Taste an dem Telefonapparat zu drücken. In diesem Fall wurde eine Verbindung zu einem kostenpflichtigen Mehrwertdienst unter einer 0900er-Nummer hergestellt. Zahlreiche Verbraucher beschwerten sich bei der Bundesnetzagentur, weil sie von ungewollter Werbung betroffen seien und sogar die Sperrung von 0900er-Nummern umgangen werde.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 16.04.2008
- 11 L 307/08 -

"Tastendruckmodell" bei Telefonwerbung bleibt verboten

Verwaltungsgericht Köln bestätigt Verbraucherschutz

Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Verbotsverfügung der Bundesnetzagentur wegen Rufnummernmissbrauchs vorläufig bestätigt. Sie betrifft das "Tastendruckmodell" bei Telefonwerbung.

Die Antragstellerin - ein Telekommunikationsunternehmen - ruft im Auftrag von Kunden mit Telefoncomputern bei Verbrauchern an und teilt über Bandansagen mit, dass der Angerufene einen Preis gewonnen habe.Um Näheres zu erfahren, solle er eine Taste oder eine Tastenkombination drücken, um die Verbindung zu einem Mehrwertdienst unter einer 0900-Nummer herzustellen. Nach... Lesen Sie mehr