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Verwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 04.04.2018
- 11 E 1067/18 -
Zucht von Sphynx-Katzen rechtmäßig verboten
Vorliegen einer Qualzucht im Sinne des Tierschutzgesetzes
Die Zucht von Sphynx-Katzen, die über keine Tasthaare verfügen, kann rechtmäßig verboten werden. Denn in einem solchen Fall liegt eine Qualzucht gemäß § 11 b Abs. 1 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) vor. Dies hat das Verwaltungsgericht Hamburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall untersagte die zuständige Behörde im Januar 2018 zwei Hobbyzüchtern die Zucht von Katzen der Rasse Canadian Sphynx. Hintergrund dessen war, dass nach einer Kontrolle festgestellt wurde, dass die beiden Zuchtkatzen und deren Katzenwelpen über keine Tasthaare verfügten. Die Behörde ging daher von einer Qualzucht aus. Die Züchter gingen nachfolgend gerichtlich gegen das Zuchtverbot vor.Das Verwaltungsgericht Hamburg entschied gegen die Züchter. Die Behörde habe rechtmäßig die Zucht der Canadian-Sphynx-Katzen verbieten dürfen, da angesichts der fehlenden Tasthaare eine Qualzucht gemäß § 11 b Abs.... Lesen Sie mehr
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