die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „tatsächlich zugegangen“ veröffentlicht wurden
Bundesfinanzhof, Beschluss vom 06.05.2014
- GrS 2/13 -
BFH zum Beginn der Rechtsmittelfrist bei fehlerhafter Ausführung eines Zustellungsauftrags
Förmlichkeiten des Verfahrens für zuverlässige Fristenberechnung müssen beachtet werden
Wird ein Urteil durch die Post amtlich zugestellt und in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen, vergisst der Zusteller aber, auf dem Brief das Datum des Einwurfs in den Briefkasten zu vermerken, ist die Zustellung erst an dem Tag wirksam ausgeführt, an dem der Empfänger das Schriftstück nachweislich in die Hand bekommen hat. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Im hier vorliegenden Fall hatte der Zusteller den Brief mit dem Finanzgerichtsurteil am Vormittag des 24. Dezember, einem Mittwoch, in den Briefkasten einer Rechtsanwaltskanzlei geworfen. Den Datumsvermerk auf dem Briefumschlag hatte er allerdings vergessen. Bei Öffnung der Rechtsanwaltskanzlei nach den Feiertagen am Montag, den 29. Dezember, wurde der undatierte Brief vorgefunden. Der Anwalt ging von einer Zustellung an jenem Montag aus und legte ein Rechtsmittel erst am 27. Januar beim BFH ein. Das hielt der Bundesfinanzhof für verspätet, denn die Monatsfrist habe schon am 24. Dezember begonnen. Am Heiligabend sei ebenso wie an Silvester davon... Lesen Sie mehr