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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Telefonanschlussinhaber“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Bonn, Urteil vom 08.02.2011
- 104 C 593/10 -

Telekom muss vierjährigem Kind den Namen des Vaters nennen, wenn dieser nur seine Telefonnummer hinterlassen hat

Jeder hat ein Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung

Kinder haben ein Recht zu erfahren, wer ihre Eltern sind. Wenn der einzige Hinweis auf den Vater nur dessen Telefonnummer ist, mit der er vor einem einmaligen sexuellen Kontakt mit der Mutter telefoniert hat, so hat das Kind einen Anspruch auf Auskunftserteilung über den Inhaber der Telefonnummer gegen den Telefondienstleister. Dies entschied das Amtsgericht Bonn.

Dieser Auskunftsanspruch ergibt sich aus dem im Grundgesetz verankerten allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dieses umfasst als Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit auch das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 13.02.2007 - Az. 1 BvR 421/05). Das Persönlichkeitsrecht verleiht zwar keinen allgemeinen Anspruch auf Verschaffung von Kenntnissen über die eigene Abstammung, schützt aber vor der Vorenthaltung von erlangbaren Informationen.Dieser Auskunftsanspruch des Kindes ist auch nicht durch das Persönlichkeitsrecht des Vaters ausgeschlossen. Denn die Abwägung zwischen dem... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Bonn, Urteil vom 16.08.2007
- 3 C 65/07 -

Vater haftet für Erotikanrufe des minderjährigen Sohnes

Telefongesellschaft kann nicht wissen, wer anruft

Inhaber von Telefonanschlüssen müssen auch dann die Kosten für Erotikanrufe tragen, wenn diese durch ihre minderjährigen Kinder verursacht worden sind. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Bonn hervor.

Im zugrunde liegenden Urteil hatte ein Minderjähriger mehrfach eine Auskunftsnummer gewählt und sich dann an einen Mehrwertdiensteanbieter (0900er Rufnummer, früher 0190-Rufnummer) für erotische telefonische Leistungen weiter verbinden lassen. Durch diese Anrufe sind Kosten von insgesamt 626,02 EUR entstanden. Der Vater beglich die Telefonrechnung zunächst, wollte dann aber das Geld... Lesen Sie mehr