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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Traditionelle Chinesische Medizin“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 30.08.2017
- 20 U 137/16 -

Schulmedizinische Leistungen in einer Traditionelle-Chinesische-Medizin-Klinik müssen von privater Krankenversicherung erstattet werden

Kosten für Akupunktur, Massagetechniken Tuina bzw. Qigong sowie chinesische Arzneimittel zur Behandlung einer Depression nicht erstattungsfähig

Werden in einer Traditionelle-Chinesische-Medizin-Klinik (TCM-Klinik) zur Behandlung einer Depression schulmedizinische Leistungen angewandt, müssen diese von der privaten Krankenversicherung erstattet werden. Dagegen sind die Kosten für eine Akupunktur, die Massagetechniken Tuina bzw. Qigong sowie chinesische Arzneimittel nicht erstattungsfähig. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall befand sich eine Frau Anfang des Jahres 2014 wegen eines Burn-Outs für 27 Tage stationär in einer TCM-Klinik. Dort wurde ihre Depression sowohl mit schulmedizinischen Leistungen als auch durch traditionelle chinesische Medizin behandelt. Die dadurch entstandenen Kosten in Höhe von etwa 5.400 Euro verlangte sie von ihrer privaten Krankenversicherung ersetzt. Da sich diese weigerte dem nachzukommen, erhob die Versicherungsnehmerin Klage.Das Landgericht Münster wies die Klage ab. Ein Anspruch auf Erstattung bestehe nicht, da die Behandlung der Klägerin in der TCM-Klinik medizinisch nicht notwendig... Lesen Sie mehr

Landgericht Bonn, Urteil vom 19.06.2015
- 9 O 234/14 -

Narbe aufgrund fehlerhaft durchgeführter Wärmebehandlung durch Heilpraktiker begründet Schmerzens­geld­anspruch

Schmerzensgeld in Höhe von 2.500 EUR wegen entstellender Narbe mit Größe von 2x3 cm über rechtem Sprunggelenk sowie verzögerter Wundheilung

Entsteht bei einem 56-jährigen Mann infolge einer fehlerhaft durchgeführten Wärmebehandlung durch einen Heilpraktiker über dem rechten Sprunggelenk eine Narbe mit einer Größe von 2x3 cm, so rechtfertigt dies ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.500 EUR, wenn es zudem zu einer verzögerten Wundheilung kam und die Narbenbildung auf eine Auf­klärungs­pflicht­verletzung sowie zwei groben Behandlungsfehlern beruht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Bonn hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein 56 Jahre alter Mann unterzog sich im Juli 2013 in einer Naturheilpraxis für Traditionelle Chinesische Medizin einer Moxabustion (eine Art Wärmebehandlung). Hintergrund dessen war, dass der Mann unter Spannungsschmerzen an beiden Augen, geschwollenen Augenunterlidern und Heuschnupfen litt. Während der Behandlung kam es zu einer Komplikation,... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 03.03.2011
- BVerwG 3 C 8.10 -

Zu Heilzwecken importierte Granulate der Traditionell Chinesischen Medizin sind als Arzneimittel anzusehen

Auch für so genannte Präsentationsarzneimittel besteht Notwendigkeit einer Einfuhrerlaubnis

Granulate der Traditionellen Chinesischen Medizin sind rechtlich als Arzneimittel einzuordnen und bedürfen daher bei deren Einfuhr nach dem Arzneimittelgesetz eine Erlaubnis. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls importiert Granulate der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) nach Deutschland zum Verkauf an Apotheken. Es handelt sich um industriell aufbereitete standardisierte Extrakte aus Kräutern und Gewürzen, die zur Herstellung von Rezepturen bestimmt sind. Die beklagte Behörde hat angenommen, dass es sich um Arzneimittel handele, für deren Einfuhr nach dem... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 18.08.2010
- 5 K 221/10.TR -

Behandlungen im Bereich der Traditionellen Chinesischen Medizin nur mit Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz zulässig

Tätigkeiten können nicht von Hilfspersonen ohne medizinische Qualifikation ausgeübt werden

Wer - ohne Arzt zu sein - Behandlungen im Bereich der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) durchführt, bedarf hierzu einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.

Dem Kläger, der in einer Arztpraxis in den Bereichen Akupunktur, Akupressur, chinesische Puls- und Zungendiagnostik, TUINA-Massage und chinesische Reflexzonen-Therapie tätig ist und der zuvor mehrere Jahre in einer TCM-Fachklinik gearbeitet hat, einen staatlich zugelassenen Lehrgang Akupunktur absolviert hat sowie über ein chinesisches Zertifikat für TUINA Massage verfügt, war die Ausübung... Lesen Sie mehr