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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Treppenstufen“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 07.05.2018
- 4 U 1/18 -
Mutter hat nach Sturz auf Schulparkplatz keinen Anspruch auf Schadensersatz
Schulbesucher muss sich gegebenen Verhältnissen anpassen
Wer für ein Grundstück verantwortlich ist, muss grundsätzlich Vorkehrungen dafür treffen, dass niemand, der sich bestimmungsgemäß auf dem Grundstück aufhält, zu Schaden kommt. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat den Umfang der Verkehrssicherungspflicht konkretisiert.
Im zugrunde liegenden Streitfall war eine Frau in Lingen nach einem Elternabend im Dunklen auf zwei Treppenstufen des Schulgeländes zu Fall gekommen und hatte sich verletzt. Die Außenbeleuchtung des Schulgeländes war ausgefallen. Die Frau verlangte vom Schulträger Schmerzensgeld und Schadensersatz von zusammen rund 15.000 Euro. Sie war der Auffassung, der Schulträger hätte eine ausreichende Beleuchtung sicherstellen müssen. Jedenfalls müsse durch eine Notfallbeleuchtung ein minimaler Standard gewährleistet sein.Mit dieser Begründung konnte die Frau weder das Landgericht noch das Oberlandesgericht überzeugen. Nach Auffassung des... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 16.08.2016
- S 27 KR 5559/14 -
Kosten zur Reparatur eines Treppenlifts müssen nicht von Kranken- und Pflegekassen übernommen werden
Kostenübernahmepflicht besteht auch nicht bei vorheriger Bezuschussung des Einbaus des Treppenlifts
Die Kranken- und Pflegekasse sind zur Übernahme der Kosten der Reparatur eines Treppenliftes eines auf einen Rollstuhl angewiesenen Versicherten nicht verpflichtet, auch wenn beim Einbau des Treppenliftes von der Pflegeversicherung der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gewährt worden ist.
Der querschnittsgelähmte Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls wohnt in einer Wohnung im ersten Stock. Er hat im Jahr 2007 einen Treppenlift einbauen lassen. Von der Pflegeversicherung hat er dazu den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Höhe von insgesamt 2.557 Euro erhalten. Nachdem der Treppenlift kaputt gegangen war, beantragte der Mann unter Vorlage eines Kostenvoranschlages... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 14.09.2006
- 62 S 90/06 -
Recht zur Mietminderung bei beschädigter Küchenarbeitsplatte, defekten Jalousetten, defekter Klingelanlage, undichter Badewanne, fehlerhafter Schließbarkeit der Wohnungstür, Wandriss, defektem Bewegungsmelder sowie verstopftem Loggiaabfluss
Vorliegen eines unerheblichen Mangels bei Schäden am Außenputz, Verkalkungen des WC-Beckens sowie abgescheuerter Treppenstufen
Ein Mieter kann seine Miete mindern, wenn die Küchenarbeitsplatte beschädigt ist, die Jalousetten, die Klingelanlage und der Bewegungsmelder defekt sind, die Badewannenabdichtung und die Schließbarkeit der Wohnungstür fehlerhaft sind, sich in einem Zimmer ein Wandriss befindet sowie wenn der Abfluss der Loggia verstopft ist. Kein Recht zur Mietminderung besteht wegen der Unerheblichkeit des Mangels bei Außenputzschäden, Verkalkungen des WC-Beckens sowie bei abgescheuerten Treppenstufen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Wohnung wegen diverser Mängel ihre Miete. Da die Vermieterin das Minderungsrecht nicht anerkannte, kam der Fall vor Gericht.Das Landgericht Berlin hielt folgende Minderungsquoten für angemessen:- beschädigte Küchenarbeitsplatte: 1 %- defekte Jalousetten: 3 %- defekte Klingelanlage: 3 %... Lesen Sie mehr
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