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Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 14.07.2006
- 10 U 56/06 -
Wer sein Auto unangemeldet tunt, riskiert den Versicherungsschutz
Getuntes Auto verleitet zu riskanterer Fahrweise
Wer sein Auto tunt, verliert den Versicherungsschutz. Dies gilt selbst dann, wenn das durch das Tuning technisch veränderte Teil nicht ursächlich für den Unfall war. Es reicht aus, dass das Tuning insgesamt zu riskantem Fahren verleitet. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes Koblenz ist die Versicherung von ihrer Leistungspflicht befreit, wenn sie technische Veränderungen nicht ausdrücklich bewilligt hat, sofern diese die Unfallgefahr erhöhen.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger seinen Pkw tiefer gelegt, die Motorleistung gesteigert, die Spur verbreitert und die Bereifung geändert, ohne die beklagte Versicherung darüber zu informieren. Das vollkaskoversicherte Fahrzeug erlitt bei einem Verkehrsunfall einen Totalschaden. Der Unfall wurde dadurch verursacht, dass der Fahrer bei überhöhter Geschwindigkeit die Handbremse zog.Obwohl die technischen Veränderungen nicht unmittelbar zum Unfall führten, stellte das Gericht fest, dass die Versicherung sich auf ihre Leistungsfreiheit berufen könne.Das Gericht führte in der Begründung aus, dass von einem unfallursächlichen... Lesen Sie mehr
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