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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Überlassungshöchstdauer“ veröffentlicht wurden

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 01.10.2024
- 9 AZR 264/23 (A) -

Leiharbeit: EuGH soll Regelung bei Betriebsübergang prüfen

Veräußerer und Erwerber als ein „entleihendes Unternehmen“?

Das Bundes­arbeits­gericht hat ein Vorab­entscheidungs­ersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gerichtet, um zu klären, wie die in § 1 Abs. 1b Satz 1 Arbeit­nehmer­überlassungs­gesetz (AÜG) geregelte Überlassungs­höchstdauer unions-rechtskonform zu berechnen ist, wenn auf Entleiherseite ein Betriebsübergang stattgefunden hat.

Unternehmen für Logistik unterhält die Beklagte am Ort der Produktionsstätte einen Betrieb, in dem die Produkte verpackt, gelagert und für den Transport vorbereitet werden. Die vormals von dem Produktionsunternehmen als Betriebsteil selbst geführte Logistik ist zum 1. Juli 2018 auf die Beklagte übergegangen. Der Kläger war in der Logistik durchgängig vom 16. Juni 2017 bis zum 6. April 2022 als Leiharbeitnehmer mit der Kommissionierung von Produkten betraut. Bis zu dem Betriebsteilübergang auf die Beklagte am 1. Juli 2018 war Entleiherin das Produktionsunternehmen. Die Beklagte ist ebenso wie das Produktionsunternehmen Mitglied des Verbands der Metall-... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.09.2022
- 4 AZR 83/21 -

Verlängerung der Überlassungs­höchst­dauer durch Tarifvertrag möglich

Tariflich festgelegte Überlassungs­höchst­dauer von 48 Monaten rechtmäßig

Bei einer vorübergehenden Arbeitnehmer­überlassung kann in einem Tarifvertrag der Tarif­vertrags­parteien der Einsatzbranche abweichend von der gesetzlich zulässigen Dauer von 18 Monaten eine andere Überlassungs­höchst­dauer vereinbart werden. Die hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden. Diese sei auch für den überlassenen Arbeitnehmer und dessen Arbeitgeber (Verleiher) unabhängig von deren Tarifgebundenheit maßgebend.

Der Kläger war der Beklagten ab Mai 2017 für knapp 24 Monate als Leiharbeitnehmer überlassen. Die Beklagte ist Mitglied im Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e.V. (Südwestmetall). In ihrem Unternehmen galt daher der zwischen Südwestmetall und der Industriegewerkschaft Metall (IG Metall) geschlossene „Tarifvertrag Leih-/Zeitarbeit“. Der Tarifvertrag regelt... Lesen Sie mehr