die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „unbebaute Grundstücke“ veröffentlicht wurden
Bundesfinanzhof, Urteil vom 26.09.2023
- IX R 14/22 -
Keine Steuerbefreiung für die Veräußerung eines Gartengrundstücks
Veräußerung eines vom eigenen Wohngrundstück abgetrennter unbebauter Teilfläche steuerpflichtig
Die Veräußerung eines abgetrennten unbebauten (Garten-) Grundstücks ist nicht wegen einer Nutzung zu eigenen Wohnzwecken von der Einkommensteuer befreit. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Die Steuerpflichtigen erwarben ein Grundstück mit einem alten Bauernhofgebäude. Das Gebäude bewohnten sie selbst. Das Gebäude war von einem fast 4 000 qm großen Grundstück umgeben. Dieses nutzten die Steuerpflichtigen als Garten. Später teilten die Steuerpflichtigen das Grundstück in zwei Teilflächen. Sie bewohnten weiterhin das Haus auf dem einen Teilstück. Den anderen - unbebauten - Grundstücksteil veräußerten sie. Für den Veräußerungsgewinn machten die Steuerpflichtigen eine Befreiung von der Einkommensteuer wegen einer Nutzung zu eigenen Wohnzwecken geltend.Dem ist der BFH entgegengetreten. Gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 20.09.2022
- 6 K 103/21, 6 K 1726/21 und 6 K 1144/22 -
Erwerb des Grundstücks zur Verhinderung bergbaulicher Inanspruchnahme des Ortes Lützerath stellt unzulässige Rechtsausübung dar
VG weist letzte Klagen zu Lützerath ab
Das Verwaltungsgericht Aachen hat insgesamt drei Klagen für unzulässig erklärt, mit denen ein Kläger letztlich die bergbauliche Inanspruchnahme seines in Lützerath gelegenen Grundstücks durch den Tagebau Garzweiler verhindern wollte.
Der nicht in Lützerath wohnhafte Kläger ist seit vielen Jahren im Protest gegen den Braunkohleabbau aktiv und hatte u. a. zuvor bereits eine in seinem Eigentum stehende Wiese am Hambacher Forst für ein "Protestcamp" gegen den Tagebau Hambach zur Verfügung gestellt. Anfang 2021 erwarb er ein unbebautes Wiesengrundstück in Lützerath. Zu diesem Zeitpunkt war die bergbauliche Inanspruchnahme... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 09.07.1965
- 4 StR 191/65 -
BGH: Ausnahmeerlaubnis "Anlieger frei" bezieht sich auch auf Verkehr mit den Anliegern
Anliegerverkehr ist Verkehr von und zu den an gesperrter Straße liegenden Grundstücken und Geschäften
Die Ausnahmeerlaubnis "Anlieger frei" bezieht sich nicht nur auf den Verkehr der Anlieger, sondern auch auf den Verkehr mit den Anliegern. Ein Anliegerverkehr ist ein Verkehr von und zu den an der gesperrten Straße liegenden Grundstücken und Geschäften. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall fuhr ein Autofahrer mit seinem Fahrzeug in eine von unbebauten Grundstücken umgegebene Straße hinein. Die Straße war für den Fahrzeugverkehr grundsätzlich gesperrt. Das entsprechende Verkehrszeichen war jedoch mit dem Zusatzschild "Anlieger frei" versehen. Der Autofahrer benutzte die Straße, um so zu einer Wiese an der Ruhr zu gelangen und dort zu zelten.... Lesen Sie mehr