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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „undichte“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.10.2021
- IV ZR 236/20 -
BGH: Kein Versicherungsschutz durch Wohngebäudeversicherung bei Wasserschaden aufgrund undichter Fuge zwischen Duschwanne und Wand
Duschwanne, Fuge und Wand stellen keine mit dem Rohrsystem verbundene Einrichtungen dar
Kommt es wegen einer undichten Fuge zwischen der Duschwanne und der angrenzenden Wand zu einem Wasserschaden, besteht kein Versicherungsschutz durch die Wohngebäudeversicherung nach Teil A § 3 Nr. 3 VGB 2008. Die Duschwanne, Fuge und angrenzende Wand stellen keine mit dem Rohrsystem verbundene sonstige Einrichtungen dar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Wegen einer undichten Fuge zwischen der Duschwanne und der angrenzenden Wand kam es in einem Wohngebäude in Bayern zu einem Wasserschaden. Der Eigentümer des Gebäudes beanspruchte deshalb die Wohngebäudeversicherung. Da sich diese weigerte den Schaden zu regulieren, erhob der Eigentümer Klage. Das Landgericht Aschaffenburg hat die Klage abgewiesen, das Oberlandesgericht Bamberg hat ihr teilweise stattgegeben. Nunmehr hatte der Bundesgerichtshof über den Fall zu entscheiden. Dabei ging es vor allem um die Frage, ob ein versicherter Nässeschaden nach Teil A § 3 Nr. 3 VGB 2008 vorlag. Danach war jeder Schaden,... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Neukölln, Urteil vom 22.07.2021
- 14 C 75/20 -
Keine Mietminderung wegen undichter und klirrender Holz-Kastendoppelfenster in Altbauwohnung
Mietmangel bei Eindringen von Feuchtigkeit durch z.B. Schlagregen oder erheblicher Beeinträchtigung durch Zugluft
Undichte und klirrende Holz-Kastendoppelfenster in einer Altbauwohnung begründen grundsätzlich kein Recht zur Mietminderung gemäß § 536 Abs. 1 BGB. Ein Mietmangel kann aber angenommen werden, wenn Feuchtigkeit zum Beispiel bei Starkregen eindringt oder eine erhebliche Beeinträchtigung durch Zugluft besteht. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Neukölln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung in Berlin beanspruchten seit dem Jahr 2017 unter anderem deshalb eine Mietminderung, weil die Holz-Kastendoppelfenster undicht, zugig und nicht mehr ausreichend im Holzrahmen befestigt gewesen seien, so dass die Fenster geklirrt hätten. Zudem soll bei niedrigen Außentemperaturen der Wärmeverlust und die Zugigkeit... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Stuttgart, Urteil vom 14.02.2020
- 32 C 1562/19 -
Recht zur Mietminderung bei undichter Duschkabine und Beschädigung einer Wand im Schlafzimmer
Mietminderung von 10 bzw. 5 % der Bruttomiete
Ist eine Duschkabine undicht, so dass erhebliche Wassermengen austreten, so rechtfertigt dies eine Mietminderung von 10 % der Bruttomiete. Die Beschädigung einer Wand im Schlafzimmer in der Größe von zwei DIN A4-Seiten mit herausbröckelndem Putz rechtfertigt eine Mietminderung von 5 % der Bruttomiete. Dies hat das Amtsgericht Stuttgart entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit Mai 2017 minderten die Mieter einer Wohnung in Stuttgart ihre Miete um 10 %, da die Duschkabine undicht war und es deshalb zu erheblichem Austritt von Wasser kam. Bei der Reparatur der Duschkabine im Juni 2018 wurde die Wand im Schlafzimmer in einem Umfang von zwei DIN A4-Seiten beschädigt. Aufgrund der Beschädigung bröckelte Putz von... Lesen Sie mehr
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Landgericht Coburg, Urteil vom 25.03.2019
- 14 O 271/17 -
Hauskauf: Risse in 45 Jahre altem Haus sind üblich und kein Mangel
LG Coburg zur Mangelhaftigkeit eines Wohnhauses
Das Landgericht Coburg hat entschieden, dass vorhandene Risse in einem 45 Jahre alten Haus durchaus üblich sind und keinen Mangel darstellen. Der Käufer eines Hauses kann daher keine Schadensersatzansprüche geltend machen. Auch Ansprüche wegen eines undichten Daches können aufgrund eines vereinbarten Gewährleistungsausschlusses entfallen.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2016 kauften die Kläger von den Beklagten ein Wohnhaus aus den frühen 70er Jahren. Nach der Übergabe entfernten die Käufer die zahlreich vorhandenen Holzverkleidungen und Tapeten. Dabei traten verschiedene Risse in den Wänden zutage. Außerdem entdeckten die Kläger nach dem Entfernen der Tapete im Dachgeschoss einen Schimmelfleck,... Lesen Sie mehr
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 04.07.2016
- 9 O 205/15 -
Kein versicherter Leitungswasserschaden bei Austritt von Wasser aufgrund fehlender oder undichter Silikonfugen
Silikonfugen stellen keine Zu- oder Ableitungsrohre oder sonstige Einrichtungen der Wasserversorgung dar
Silikonfugen stellen weder Zu- oder Ableitungsrohre noch sonstige Einrichtungen der Wasserversorgung gemäß den Versicherungsbedingungen VGB 1986 dar. Daher liegt kein von der Wohngebäudeversicherung versicherter Leitungswasserschaden vor, wenn Wasser aufgrund fehlender oder undichter Silikonfugen austritt. Dies hat das Landgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2014 wurde ein massiver Wasserschaden in einer Wohnung festgestellt. Ursache dessen war, dass die Silikonverfugungen im Bereich der Dusche der darüber liegenden Wohnung fehlten bzw. undicht waren. Dadurch konnte Wasser ungehindert in die Zwischenräume der Holzdecke gelangen, wo sich das Wasser anstaute und schließlich in die darunter... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 29.08.2017
- 5 C 93/16 -
Erneuerung von brüchigen Silikonfugen nicht von Kleinstreparaturklausel umfasst
Vermieter zur Instandhaltung verpflichtet
Die Erneuerung von brüchigen Silikonfugen im Badezimmer ist nicht von einer Kleinstreparaturklausel umfasst, da die Fugen begrifflich keinen Installationsgegenstand darstellen. Aus diesem Grund ist der Vermieter zur Instandhaltung verpflichtet. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangte eine Wohnungsmieterin von ihrer Vermieterin die Erneuerung der undichten Silikonfugen im unteren Bereich der Duschkabine. Die Vermieterin weigerte sich dem nachzukommen und verwies auf die im Mietvertrag aufgenommene Kleinstreparaturklausel. Danach mussten unter anderem kleinere Schäden an den dem Mieter zugänglichen Installationsgegenständen... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 07.08.2015
- 19 U 104/14 -
Fehlende Prüfprotokolle zur Dichtigkeitsprüfung und Druckprüfung einer Heizung berechtigen nach beanstandungsfreiem Betrieb nicht zu Abnahmeverweigerung
Einwand der fehlenden Dichtigkeit unerheblich
Fehlen Prüfprotokolle zur Dichtigkeitsprüfung und Druckprüfung einer eingebauten Heizung, so rechtfertigt dies nicht die Verweigerung der Abnahme aufgrund einer angeblichen Undichtigkeit, wenn die Heizungsanlage bereits seit zwei Jahren beanstandungsfrei funktioniert. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2012 nahm eine Baufirma an einem Einfamilienhaus unter anderem Heizungsarbeiten vor. Im Jahr 2013 erhob die Baufirma Klage auf Zahlung des Werklohns. Die Eigentümer des Hauses weigerten sich die Arbeiten abzunehmen und daher den Lohn zu zahlen. Zur Begründung verwiesen sie unter anderem auf eine Undichtigkeit der Heizungsleitungen... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 25.03.2015
- 7 U 12/14 -
Ein an einer innergebäudlichen Regenwasserzisterne angeschlossenes Regenfallrohr ist zugleich Fallrohr und Zuleitungsrohr der Wasserversorgung
Haftungsausschluss für Nässeschäden durch Regenwasser aus Fallrohren außerhalb des Gebäudes greift bei Nässeschäden innerhalb des Gebäudes
Ein Regenfallrohr, das an einer in einem Gebäude befindlichen Regenwasserzisterne angeschlossen ist, dient zugleich als Fallrohr und Zuleitungsrohr der Wasserversorgung. Der Haftungsausschluss für Nässeschäden durch Regenwasser aus Fallrohren außerhalb des Gebäudes greift auch bei Nässeschäden innerhalb des Gebäudes. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2012 kam es in einem Gebäude zu einem Nässeschaden, welcher aus einem undichten Verbindungsstück zwischen einer Regenrinne und dem Fallrohr, das zu einer Regenwasserzisterne im Keller führte, stammte. Das in der Zisterne gesammelte Wasser wurde etwa für das Handwaschbecken oder für die Gartenbewässerung weiterverwendet. Aufgrund... Lesen Sie mehr
Landgericht München I, Urteil vom 30.04.2009
- 26 O 19450/08 -
Aus undichter Duschwanne ausgetretendes Duschwasser stellt keinen versicherten Leitungswasserschaden dar
Gebäudeversicherung zur Leistungsverweigerung berechtigt
Tritt aufgrund einer Undichtigkeit der Duschwanne Duschwasser in das Mauerwerk ein und verursacht dort einen Wasserschaden, so besteht kein Anspruch auf Versicherungsschutz durch die Gebäudeversicherung. Denn das Wasser ist nicht bestimmungswidrig aus Zu- und Ableitungsrohren der Dusche ausgetreten. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts München I hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte ein Hauseigentümer seine Gebäudeversicherung, da Duschwasser nach dem Duschen durch Haarrisse in der Duschwanne in die Wände und den Boden eingedrungen war und dort einen Wasserschaden verursachte. Die Versicherung hielt den Schaden für nicht versichert und weigerte sich daher eine Schadensregulierung vorzunehmen. Der Hauseigentümer erhob daraufhin Klage.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Aachen, Urteil vom 10.07.2013
- 109 C 19/13 -
Kein Anspruch auf Versicherungsschutz bei Wasserschaden aufgrund durch undichte Fuge ins Mauerwerk eingedrungenes Duschwasser
Kein bestimmungswidriges Austreten von Leitungswasser
Gerät aufgrund einer undichten Fuge am Übergang zwischen Wandfliesen und Duschtasse Wasser in das Mauerwerk und verursacht einen Wasserschaden, so besteht kein Anspruch auf Versicherungsschutz durch die Gebäudeversicherung. Denn in diesem Fall liegt kein bestimmungswidriger Austritt von Leitungswasser und somit kein versicherter Leitungswasserschaden vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Aachen hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2011 kam es in einer Eigentumswohnung zu einem Wasserschaden, da aufgrund einer undichten Fuge am Übergang zwischen den Wandfliesen und der Duschtasse in der Dusche benutztes Wasser in das Mauerwerk eindrang. Die Hausverwaltung beanspruchte aufgrund dessen die Gebäudeversicherung. Diese weigerte sich jedoch den Schaden zu regulieren,... Lesen Sie mehr
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