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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 06.11.2012
- VG 28 K 5.12 -
Richterbesoldung in Berlin ist amtsangemessen
Besoldung von Beamten und Richtern in Berlin ist nicht verfassungswidrig
Die Besoldung der Richter im Land Berlin verstößt nicht gegen den Verfassungsgrundsatz amtsangemessener Besoldung. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.
In dem vorzuliegenden Fall ist der Kläger ein Vorsitzender Richter in der höchsten Stufe der Besoldungsgruppe R 2. Dieser hatte die Auffassung vertreten, seine Besoldung sei jedenfalls ab 2008 verfassungswidrig zu niedrig bemessen. Die Einkommen der Juristen in der Privatwirtschaft und in großen Rechtsanwaltskanzleien seien in den letzten Jahren deutlich stärker gestiegen als die Einkommen der Richter. Schließlich seien die im Dienst des Landes stehenden Richter gegenüber den deutlich besser alimentierten Kollegen anderer Bundesländer benachteiligt.Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts... Lesen Sie mehr