die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Vermögenslosigkeit“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 08.11.2016
- 26 UF 107/16 -
Keine Verwirkung von Unterhaltsansprüchen bei bloßer mehrjähriger Untätigkeit gegenüber vermögenslosem Unterhaltsschuldner
Untätigkeit trotz bekannter Veränderung der Vermögensverhältnisse kann Verwirkung begründen
Bleibt ein Unterhaltsgläubiger über mehrere Jahre hinweg gegenüber dem vermögenslosen Unterhaltsschuldner untätig, verwirkt sich dadurch nicht der Unterhaltsanspruch. Eine Verwirkung kann aber in Betracht kommen, wenn der Unterhaltsgläubiger trotz Kenntnis von der Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners untätig bleibt. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2008 erwirkte eine Frau gegen ihren damaligen Ehemann einen Unterhaltstitel, wonach ihr für den Zeitraum von April 2007 bis April 2008 ein Trennungsunterhalt von monatlich 223 EUR zustand. Aus diesem Titel betrieb sich sogleich die Zwangsvollstreckung, was jedoch aufgrund der Vermögenslosigkeit des Ehemanns scheiterte. Der Ehemann gab im November 2008 eine entsprechende eidesstattliche Versicherung ab. Erst im Jahr 2015 leitete die Frau eine erneute Zwangsvollstreckung ein. Damit war der Ehemann jedoch nicht einverstanden. Er führte an, dass der Unterhaltsanspruch verwirkt sei. Er habe sich aufgrund... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Kassel, Urteil vom 10.10.2006
- 1 E 2037/05 -
Geringes Einkommen reicht allein für eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht nicht aus
Vermögenslosigkeit reicht allein nicht aus - Sozialleistungen gemäß Rundfunkstaatsvertrag müssen bezogen werden
Auch ein Rentner, der monatlich eine Rente von (nur) 595,66 Euro erhält, muss Rundfunkgebühren zahlen. Eine entsprechende Klage eines Rentners gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Rundfunkgebühren hat das Verwaltungsgericht abgewiesen.
Nach den seit dem 01.April 2005 geltenden Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages sei eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht grundsätzlich nur (noch) dann möglich, wenn die betreffende Person einen der in § 6 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 10 Rundfunkgebührenstaatsvertrag abschließend normierten Befreiungstatbestände erfülle. Danach reichten ein geringes Einkommen oder andere... Lesen Sie mehr