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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Vertragsinhalt“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.06.2016
- IV ZR 431/14 -
BGH: Bei inhaltlicher Abweichung zwischen Versicherungsschein und Versicherungsantrag zu Gunsten des Versicherungsnehmers kommt Versicherungsvertrag mit Inhalt des Versicherungsscheins zustande
Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 VVG nicht maßgeblich
Weicht der Inhalt des Versicherungsscheins vom Inhalt des Versicherungsantrags zu Gunsten des Versicherungsnehmers ab, so kommt der Versicherungsvertrag gemäß § 5 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) mit dem Inhalt des Versicherungsscheins zustande. Auf die Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 VVG und somit eine Belehrung des Versicherungsnehmers über die Regelung des Absatzes 1 kommt es in diesem Fall nicht an. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2010 begann eine Frau mit der Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau. Diese Ausbildung musste sie Ende Januar 2011 aufgrund eines Bandscheibenvorfalls aufgeben. Sie nahm dafür eine Ausbildung zur Bürokauffrau auf. Die Frau beanspruchte aufgrund des Bandscheibenvorfalls und dessen Folgen ihre Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Die Versicherung lehnte jedoch eine Leistung ab. Sie verwies die Versicherungsnehmerin entsprechend einer Ausbildungsklausel im Versicherungsvertrag auf die Ausbildung zur Bürokauffrau. Die Versicherungsnehmerin hielt dies für unzulässig. Zwar sei die Klausel Inhalt des... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 19.09.2012
- 33 C 3082/12 -
Maklerangabe zur Wohnungsgröße für Vermieter nicht bindend
Vermieter übernimmt keine Garantie zur Wohnungsgröße
Kommt ein Mietvertrag durch einen Makler zustande und hat dieser eine falsche Wohnungsgröße angegeben, so haftet dafür nicht der Vermieter. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall kam ein Mietvertrag durch Vermittlung einer Maklerin zustande. Die Maklerin hatte die Wohnung im Internet mit einer Wohnfläche von 74 qm angeboten. Nachdem die Mieter herausfanden, dass die Wohnung tatsächlich nur 62 qm groß war, minderten sie dementsprechend ihre Miete. Dies akzeptierte der Vermieter nicht und klagte auf Zahlung der ausstehenden Miete.... Lesen Sie mehr
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