die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Verwaltungsgericht Schleswig“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Schleswig, Beschluss vom 28.05.2024
- 3 B 64/24 -
Keine Fahrraddemonstration auf der Autobahn A 23
Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs geht vor dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit
Eine geplante Fahrraddemonstration darf nicht über die Autobahn A 23 führen. Das hat das Verwaltungsgericht Schleswig in einem Eilverfahren beschlossen
Der Antragsteller, eine Privatperson, hat für Sonntag, den 2. Juni 2024, eine Fahrraddemonstration unter dem Motto „A20-NIE - Marsch und Moor gehen vor - Klimaschutz JETZT!“ mit 500 Teilnehmern angemeldet. Die Route sollte auch über einen Abschnitt der Autobahn A 23 führen. Der Kreis Steinburg untersagte die Nutzung der Autobahn für die Demonstration. Hiergegen wandte sich der Antragsteller mit einem Eilantrag an das VG in Schleswig.Das VG kam zu dem Ergebnis, dass die Demonstration nicht über die A 23 verlaufen dürfe. Es sei nicht zu beanstanden, dass der Kreis Steinburg dem Schutzgut der Sicherheit und Leichtigkeit des Autobahnverkehrs... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Schleswig, Beschluss vom
- 3 B 111/21 -
Straßen dürfen nicht allein in der Absicht einen besseren Verkehrsfluss herbeizuführen gesperrt werden - Beschränkungen von Straßenstrecken nur aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung möglich
Sperrung der Rathausstraße in Flensburg für den motorisierten Individualverkehr rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Schleswig hat in einem Eilverfahren beschlossen, dass die verkehrsbehördliche Anordnung der Stadt Flensburg hinsichtlich der Beschränkung des Verkehrs in der Rathausstraße auf Fahrrad-, Anlieger- und Linienverkehr rechtswidrig ist.
Straßenverkehrsbehörden könnten die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs zwar beschränken. Nicht ausreichend dafür seien aber allein den Verkehr ordnende Gesichtspunkte, beispielsweise die Absicht einen besseren Verkehrsfluss herbeizuführen. Der Erlass einer endgültigen verkehrsregelnden Anordnung des fließenden Verkehrs... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Schleswig, Beschluss vom 19.08.2021
- 1 B 106/21 -
Quarantäneanordnung gegenüber ansteckungsverdächtiger Schülerin bestätigt
Zeitlich befristeter Eingriff in die Grundrechte verhältnismäßig
Das Verwaltungsgericht Schleswig hat es abgelehnt, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine Quarantäneanordnung anzuordnen.
Der Kreis Nordfriesland verfügte eine 14-tägige Quarantäne gegenüber einer minderjährigen Schülerin. Diese saß im Unterricht in der Sitzreihe vor einer mit dem SARS-CoV-2-Virus infizierten Person und zwar einen Platz rechts vor der Erkrankten.Das Gericht bewertete die Anordnung des Kreises als offensichtlich rechtmäßig, weshalb das Interesse am Vollzug der Absonderungsanordnung... Lesen Sie mehr
Werbung
Verwaltungsgericht Schleswig, Beschluss vom 04.08.2021
- 1 B 1041/21 -
Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag gegen Corona-Impfungen an Schulen ab
Impfung stellt freiwilliges Angebot dar
Das Verwaltungsgericht Schleswig hat mit Beschluss einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, die Durchführung von Impfungen von Schülerinnen und Schülern an den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen des Landes zu unterlassen, als unzulässig abgelehnt.
Der Antragstellerin, mutmaßlich die Mutter eines betroffenen Kindes, fehle bereits die erforderliche Klagebefugnis. Insbesondere sei das Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz nicht betroffen.Bei dem Impfangebot in der Schule handele es sich um ein freiwilliges Angebot, das niemand annehmen müsse. Es werde auch weder von den Eltern noch von den Schülerinnen... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Schleswig, Beschluss vom 08.04.2021
- 1 B 50/21 -
Autohäuser in Flensburg bleiben geschlossen
VG Schleswig lehnt Eilantrag eines Autohauses gegen die fortwährende Schließung des Einzelhandels ab
Die Anordnung der Stadt Flensburg, den Einzelhandel in der Stadt noch weitgehend geschlossen zu halten, bleibt für diese Woche noch bestehen. Dies hat das Verwaltungsgericht Schleswig am in einem Eilverfahren entschieden.
Aufgrund weiterhin hoher Infektionszahlen hatte die Stadt Flensburg mit einer Allgemeinverfügung vom 29. März 2021 abweichend von den Regelungen in weiten Teilen des Landes Schleswig-Holstein für das Stadtgebiet eine fortdauernde Schließung des Einzelhandels (mit Ausnahme von Lebens- und Futtermittelangeboten, Wochenmärkten, Getränkemärkten, Apotheken, Sanitätshäusern, Drogerien, Tankstellen,... Lesen Sie mehr
Werbung
Verwaltungsgericht Schleswig, Beschluss vom 07.04.2021
- 1 B 41/21 -
Möbelhäuser im Kreis Segeberg bleiben geschlossen
VG Schleswig lehnt Eilantrag eines Möbelhauses ab
Die Anordnung des Kreises Segeberg, den Einzelhandel im Kreisgebiet erneut weitgehend zu schließen, bleibt zunächst bestehen. Dies hat das Verwaltungsgericht Schleswig in einem Eilverfahren entschieden.
Aufgrund erneut hoher Infektionszahlen mit einer dauerhaften Überschreitung eines 7-Tage-Inzidenzswertes von 100 Neuinfektionen hatte der Kreis Segeberg mit einer Allgemeinverfügung vom 30. März 2021 abweichend von den Regelungen in weiten Teilen des Landes Schleswig-Holstein für das Kreisgebiet erneut eine weitgehende Schließung des Einzelhandels (mit Ausnahme von Lebens-und Futtermittelangeboten,... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Schleswig, Beschluss vom 30.03.2021
- 1 B 36/21 -
Coronabedingte Einschränkungen der KiTa-Betreuung im Kreis Pinneberg rechtmäßig
VG Schleswig bestätigt die Allgemeinverfügung des Landkreis Pinneberg
Die Rückkehr zu einem nur eingeschränkten Regelbetrieb in den Kindertagesstätten (KiTas) im Kreis Pinneberg ist angesichts dort steigender Inzidenzwerte, insbesondere bei Kindern, rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Schleswig am 30.03.2021 in einem Eilverfahren entschieden.
Nach einer Allgemeinverfügung des Kreises vom 26. März 2021 können in den dortigen KiTas derzeit nur bestimmte Kinder betreut werden, etwa wenn ein Elternteil in der kritischen Infrastruktur tätig ist, beide Eltern berufstätig sind und eine Alternativbetreuung nicht vorhanden ist oder wenn das Kind besonders schutzbedürftig ist. Zur Begründung verweist der Kreis insbesondere darauf,... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Schleswig, Beschluss vom 17.02.2021
- 1 B 12/21 -
Eilantrag auf höhere Priorisierung für Corona-Impfung abgelehnt
Organtransplantation berechtigt nicht zu höchster Impfpriorisierung
Ein Nierentransplantierter mit chronischer Rejektion des Spenderorgans hat keinen Anspruch auf eine höhere Priorisierung bei der Corona-Schutzimpfung als die in der Coronavirus-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums für ihn vorgesehene. Dass seine Ehefrau in der Altenpflege tätig ist, führt ebenfalls nicht zu einem solchen Anspruch. Das hat das Verwaltungsgericht Schleswig in einem Eilverfahren entschieden.
Nach der Impfverordnung ist der Zeitpunkt der Erfüllung des Anspruchs einer Person auf eine Impfung derzeit abhängig davon, in welche Prioritätsstufe diese Person etwa aufgrund ihres Alters, ihres Berufs oder von Vorerkrankungen fällt. Innerhalb der Personengruppe einer Prioritätsstufe können bestimmte Anspruchsberechtigte auf der Grundlage infektiologischer und epidemiologischer Erkenntnisse... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Schleswig, Beschluss vom 28.10.2020
- 1 B 126/29 -
Corona-Pandemie: Maskenpflicht in Meldorf bleibt bestehen
Eilantrag gegen Zutrittsbeschränkungen für Touristen erfolglos
Die Maskenpflicht in zentralen Bereichen Meldorfs (Kreis Dithmarschen) bleibt bestehen. Mit Beschluss hat das Verwaltungsgericht Schleswig es abgelehnt, Eilrechtsschutz gegen die angeordnete Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zu gewähren.
Zwar bestünden hinsichtlich der Pflicht, auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten von Geschäften und Restaurants eine Maske zu tragen, rechtliche Bedenken. Dem Antragsteller gehe es aber ausschließlich um die Mittagszeit, zu der er die betroffenen Bereiche betrete. Insoweit könne im Eilverfahren weder die offensichtliche Rechtswidrigkeit, noch die offensichtliche Rechtsmäßigkeit... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Schleswig, Beschluss vom 07.05.2020
- 1 B 74/20 -
Tattoo-Stechen trotz Corona-Pandemie wieder erlaubt
Kein Grund für Ungleichbehandlung gegenüber Kosmetikdienstleistungen
Das Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein hat entschieden, dass die SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung in Verbindung mit der veröffentlichten Positivliste vom 04.05.2020 in nicht gerechtfertigter Weise in die Berufsausübungsfreiheit der Antragstellerin eingreift, soweit sie das professionelle Stechen von Tattoos außerhalb des Gesichtsbereichs weiterhin untersagt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während Friseure, Kosmetikstudios, Nagelstudios und ähnliche Betriebe unter Auflagen wieder öffnen dürfen, müssen Tattoo-Studios weiter geschlossen bleiben. Hiergegen wandten sich die Betreiber eines Tattoo-Studios mit einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht in Schleswig.Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts ergibt... Lesen Sie mehr