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Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.04.2016
- I ZR 198/13 -
Keine pauschale Beteiligung von Verlagen an den Einnahmen der VG Wort
Verlegern stehen nach dem Urheberrecht keine eigenen Rechte oder Ansprüche zu
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die VG Wort nicht berechtigt ist, einen pauschalen Betrag in Höhe von grundsätzlich der Hälfte ihrer Einnahmen an Verlage auszuzahlen.
Die Beklagte des zugrunde liegenden Verfahrens ist die im Jahr 1958 gegründete Verwertungsgesellschaft Wort. Sie ist ein rechtsfähiger Verein kraft staatlicher Verleihung, in dem sich Wortautoren und deren Verleger zur gemeinsamen Verwertung von Urheberrechten zusammengeschlossen haben. Sie nimmt als einzige Verwertungsgesellschaft in Deutschland die ihr vertraglich anvertrauten urheberrechtlichen Befugnisse von Wortautoren und deren Verlegern wahr. Der Kläger ist Autor wissenschaftlicher Werke. Er hat mit der Beklagten im Jahr 1984 einen Wahrnehmungsvertrag geschlossen. Darin hat er ihr unter anderem die gesetzlichen Vergütungsansprüche für das... Lesen Sie mehr
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