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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wählerliste“ veröffentlicht wurden
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.07.2022
- 8 Ta 793/22 -
Beschwerde um Aufnahme in Wählerliste zur Betriebswahl bei Takeaway Express GmbH Berlin erfolglos
Keine Aufnahme in Wählerliste
Das ArbG Berlin hatte den Antrag zurückgewiesen, dem Wahlvorstand aufzugeben, näher benannte 24 Personen aus dem Bereich Staff des Hub Berlin in die Wählerliste der Betriebsratswahl im Betrieb Takeaway Express GmbH Berlin aufzunehmen. Der Antrag ist damit begründet worden, dass es sich bei diesem Personenkreis um Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen handele, die dem Betrieb zugehören würden. Das LAG Berlin-Brandenburg die gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts gerichtete sofortige Beschwerde zurückgewiesen.
Das LAG hat zwar die Auffassung vertreten, dass es zulässig sein kann, fehlerhafte Handlungen des Wahlvorstandes auch im Vorfeld der Betriebsratswahl noch gerichtlich zu korrigieren. Ein Verfügungsgrund ist danach dann gegeben, wenn durch die Korrektur des Wahlfehlers eine erfolgreiche Wahlanfechtung mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, wobei es auch auf rechtliche Unsicherheiten ankommt.Danach fehlt es an dem erforderlichen Verfügungsgrund. Die Aufnahme in die Wählerliste wäre im Zeitpunkt der Entscheidung der Beschwerdekammer zwar gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 WO noch möglich gewesen. Selbst wenn dem Wahlvorstand durch gerichtlichen Beschluss aufgegeben... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 21.03.2017
- 7 ABR 19/15 -
BAG: Aufnahme von Wahlberechtigten in Wählerliste zu einer Betriebsratswahl am Wahltag unzulässig
Betriebsratswahl ist aufgrund möglicher Beeinflussung des Wahlergebnisses anfechtbar
Werden noch am Wahltag zu einer Betriebsratswahl Wahlberechtigte in die Wählerliste aufgenommen, so ist die Wahl aufgrund einer möglichen Beeinflussung des Wahlergebnisses anfechtbar. Die Aufnahme neuer Wahlberechtigter ist zum Schutz vor Wahlmanipulationen nur bis zum Tag vor Beginn der Stimmabgabe zulässig. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde eine Betriebsratswahl vom März 2014 angefochten, da noch am Wahltag drei Arbeitnehmer handschriftlich als Wahlberechtigte in die Wählerliste aufgenommen wurden und dies als unzulässig angesehen wurde. Das Arbeitsgericht Regensburg und das Landesarbeitsgericht München gaben der Anfechtung statt. Dagegen richtete sich die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats.... Lesen Sie mehr
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