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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wahlkampf“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 25.02.2021
- 4 L 575/21.GI -
CDU hat Anspruch auf insgesamt 75 Stellen für Wahlwerbung durch Plakate im Gemeindegebiet von Ranstadt
Begrenzung auf 35 Standorte stellt unangemessen Beschränkung dar
Das Verwaltungsgericht Gießen sprach dem CDU-Gemeindeverband Ranstadt einen Anspruch auf Wahlsichtwerbung in Form von Plakaten in der Gemeinde Ranstadt an insgesamt 75 Orten für die aktuelle Wahlkampfphase anlässlich der bevorstehenden Kommunalwahl am 14. März zu.
Für das Anbringen von Wahlplakaten im öffentlichen Verkehrsraum ist eine sogenannte straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Eine solche hatte die CDU in Ranstadt für die anstehende Kommunalwahl beantragt. Die Gemeinde erteilte jedoch zunächst nur eine Erlaubnis für das Aufstellen von insgesamt 10 Plakatständern in ihrem Gemeindegebiet und schränkte die Aufstellmöglichkeiten weiter ein. Insbesondere dürften Straßenlaternen und im Eigentum der Gemeinde stehende Bäume nicht als Befestigungsorte genutzt werden. Die Gemeinde befürchte hierbei unter anderem entstehende Schäden an dem Lack der Laternen und der Rinde der Bäume. Außerdem verwies... Lesen Sie mehr
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 09.03.2020
- 10 CS 20.465 -
Flugblatt mit Begriff "Volksverräter" kann als sachbezogene Kritik im Kommunalwahlkampf zulässig sein
Bei Sachbezogenheit kein Vorliegen einer Schmähkritik
Der auf einem Flugblatt verwendete Begriff "Volksverräter" kann als sachbezogene Kritik im Kommunalwahlkampf zulässig sein. Bei einer Sachbezogenheit liegt keine unzulässige Schmähkritik vor. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen des Kommunalwahlkamps in Bayern im Frühjahr 2020 wurde in München ein Flugblatt mit dem Titel "Raus aus dem Rathaus" verwendet. Das Flugblatt bildete eine Karikatur ab, die das Münchner Kindl zeigte, das mit Hilfe eines Besens verschiedene Mitglieder des Stadtrates vom Marienplatz kehrte. Auf der Rückseite war die Aussage "Deshalb:... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 05.07.2018
- 27 O 155/17 -
AfD zur Richtigstellung von unwahrer Äußerung über Bundesumweltministerium verpflichtet
Äußerungen im Zusammenhang mit dem US-Wahlkampf erwiesenermaßen falsch
Die AfD und eines ihrer Mitglieder wurden zu einer Richtigstellung über eine falsche Behauptung verurteilt. Die AfD ist zur Richtigstellung verpflichtet worden und muss diese auf ihrer Homepage veröffentlichen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Im zu entscheidenden Fall behauptete die AfD im November 2016 das Bundesumweltministerium habe Steuergelder in Millionenhöhe für den US-Präsidentschaftskampf von Hillary Clinton ausgegeben.Im Einzelnen führte das Landgericht aus, der Schutz des Beklagten zu 2), der auch Abgeordneter sei, stehe dem Erfolg der Klage nicht entgegen. Es handele sich um eine Äußerung, die... Lesen Sie mehr
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Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 13.09.2017
- 4 MB 52/17 -
Beschränkung von Wahlplakaten zulässig
Wahlwerbemöglichkeiten müssen nicht notwendig nach Parteigröße abgestuft werden
Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die SPD ebenso wie die anderen Parteien im Bundestagswahlkampf in der Stadt Wahlstedt lediglich 20 Wahlplakate (d.h. 10 Doppelplakate) an Laternenmasten anbringen darf.
Die Stadt Wahlstedt stellt auf ihrem Gebiet 100 Laternenmasten für Wahlwerbung zur Verfügung (bei 9.347 Einwohnern ein Aufstellungsort je 100 Einwohnern), so dass bei 10 werbenden Parteien auf jede Partei jeweils 10 Aufstellungsorte entfallen. Weitere Wahlplakate lehnt sie vor allem aus Gründen der Verkehrssicherheit ab.Der SPD-Landesverband wandte sich deshalb an... Lesen Sie mehr
Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17.09.2013
- 2 B 1963/13 -
Stellung einer Sicherheitsleistung anstatt Abschluss einer Haftpflichtversicherung kann Anspruch auf Genehmigung zur Aufstellung von Wahlplakaten begründen
Fehlende Möglichkeit zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung darf nicht zum Verzicht auf Wahlsichtwerbung führen
Zwar darf eine Gemeinde die Erteilung einer Erlaubnis zum Aufstellen von Wahlplakaten grundsätzlich von einer bestehenden Haftpflichtversicherung abhängig machen. Ist einer Partei der Abschluss einer Haftpflichtversicherung aber nicht möglich, ist die Stellung einer Sicherheitsleistung ausreichend. Denn einer Partei darf die Möglichkeit von Wahlsichtwerbung nicht vorenthalten werden. Dies hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall machte die Stadt Wiesbaden anlässlich der Bundestagswahl und der Landtagswahl in Hessen im Jahr 2013 die Erteilung der Genehmigung zum Aufstellen von Wahlplakaten von dem Nachweis einer Haftpflichtversicherung abhängig. Der NPD war es jedoch nicht möglich eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Sämtliche Anfragen wurden mit Hinweis auf... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Augsburg, Urteil vom 29.01.2014
- 6 K 13.1376 -
Beseitigungsanordnung für ohne Sondernutzungserlaubnis aufgestellte, den Straßenverkehr gefährdende Wahlplakate rechtmäßig
Kein Anspruch auf Sondernutzungserlaubnis aufgrund Straßengefährdung und Chancengleichheit aller Parteien
Werden Großplakate ohne die erforderliche Sondernutzungserlaubnis aufgestellt und kommt es aufgrund der Wahlplakate zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs, so kann die zuständige Behörde die Beseitigung der Plakate anordnen. Ein Anspruch auf Sondernutzungserlaubnis besteht in diesem Fall aufgrund der Straßengefährdung und der Chancengleichheit aller zur Wahl antretenden Parteien nicht. Dies hat das Verwaltungsgericht Augsburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anlässlich der Bundes- und Landtagswahl im September 2013 stellte eine Partei unter anderem drei Großplakate auf den die Fahrbahn trennenden Grünstreifen auf. Da sich die Standorte der Plakate in einem Kreuzungsbereich befanden, kam es zu einer Sichtbehinderung für den Straßenverkehr. Die zuständige Behörde ordnete daher die sofortige Beseitigung... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 11.09.2014
- 6 L 1605/14.TR -
Aufsprühen eines Namens auf Straßenoberfläche zu Wahlkampfzwecken stellt erlaubnispflichtige Sondernutzung dar
Zuständige Behörde kann bei fehlender Genehmigung Beseitigung der Beschriftung verlangen
Das Aufsprühen eines Namens auf der Straßenoberfläche zu Wahlkampfzwecken stellt eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar. Liegt eine Erlaubnis nicht vor, kann die zuständige Behörde die Beseitigung des Schriftzugs verlangen. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anlässlich einer Oberbürgermeisterwahl brachte eine Partei den Namen ihres Kandidaten mit Sprühkreide an verschiedenen Stellen in der Stadt auf öffentliche Verkehrsflächen, wie zum Beispiel Fußgängerzonen. Die Beschriftungen hatten eine Größe von DIN A3. Die zuständige Behörde hielt die Beschriftungen für erlaubnispflichtig und verlangte... Lesen Sie mehr
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