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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Witterung“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht München, Urteil vom 16.05.2017
- 1014 Ds 459 Js 101535/17 jug -
Geldauflage nach Unfall mit Todesfolge
Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit ist nicht immer genug
Wegen fahrlässiger Tötung wurde ein junger PKW-Fahrer zu einer Geldauflage von 1800 Euro und einem Monat Fahrverbot nach Jugendstrafrecht verurteilt. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Im vorliegenden Fall fuhr der junge Mann mit dem PKW seines Vaters. Er befuhr die rechte der beiden Fahrspuren, auf der sich auch Straßenbahnschienen befinden, um der Straße weiter bergab zu folgen. Zur gleichen Zeit fuhr der spätere Geschädigte mit seinem Fahrrad am rechten Fahrbahnrand schräg rechts vor dem PKW in gleicher Fahrtrichtung. Er hatte eine Geschwindigkeit von 13 km/h. Der Geschädigte trug einen Fahrradhelm.Der Verurteilte geriet in einer scharfen Rechtskurve auf der regennassen Straßenbahnschiene ins Schleudern und verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug. Seine Geschwindigkeit betrug zu diesem Zeitpunkt 37 km/h bei... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 13.06.2016
- 1 L 187/16.MZ -
Auch "robuste" Schafe haben Anspruch auf ganzjährigen Witterungsschutz
Art- und bedürfnisgerechte Unterbringung auch bei Krainer Steinschafen erforderlich
Das Verwaltungsgericht Mainz hat entschieden, dass eine art- und bedürfnisgerechte Unterbringung von Krainer Steinschafen der Vorhaltung eines ganzjährigen Witterungsschutzes bedarf. Bei der Frage nach den Grundbedürfnissen eines Tieres kommt es nicht darauf an, ob deren Missachtung zu Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier führt.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls züchtet hobbymäßig das vom Aussterben bedrohte alpine Krainer Steinschaf. Bei mehrmaligen Kontrollen der auf Koppeln gehaltenen Tiere stellte die zuständige Kreisverwaltung fest, dass es an einer Schutzeinrichtung fehle. Die Behörde verpflichtete deshalb den Antragsteller, bei seiner Koppelhaltung an jedem Haltungsstandort einen für... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Kassel, Urteil vom 15.12.1988
- 801 C 4534/88 -
Keine Mietminderung bei defektem Garagentor
Keine wesentlich erhöhte Diebstahlgefahr
Lässt sich die mitvermietete Garage aufgrund eines Defekts nicht mehr schließen, so rechtfertigt dies regelmäßig keine Mietminderung. Denn ein gravierender Mangel ist darin nicht zu sehen. Die Diebstahlgefahr ist jedenfalls nur unwesentlich erhöht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Kassel hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung und eines Garagenstellplatz in einer Sammelgarage im Jahr 1988 ihre Miete, da sich ihre Garage wegen eines Defekts nicht mehr schließen ließ. Da die Vermieterin das Minderungsrecht nicht anerkannte, kam der Fall vor Gericht.Das Amtsgericht Kassel... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 08.11.2013
- 32 C 1488/13 (41) -
Flugverspätung aufgrund Ausfalls eines Co-Piloten wegen Schneechaos begründet Ausgleichsanspruch nach Fluggastrechteverordnung
Wetterbedingter Personalausfall stellt regelmäßig keinen außergewöhnlichen Umstand dar
Verspätet sich ein Flug, weil der Co-Pilot aufgrund eines Schneechaos nicht rechtzeitig das Flugzeug erreicht, so ist darin regelmäßig kein außergewöhnlicher Umstand zu sehen. Denn von einer Fluggesellschaft könne regelmäßig verlangt werden im Falle von zu erwartenden witterungsbedingten Personalausfällen eine Ersatzcrew vorzuhalten. Es besteht daher ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen nach der Fluggastrechteverordnung (FluggastVO). Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt a.M. hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall verspätete sich der Abflug eines Flugzeugs. Hintergrund dessen war, dass der Co-Pilot des Flugzeugs aufgrund des Schneechaos nicht rechtzeitig erscheinen konnte. Ein Fluggast beanspruchte daraufhin eine Ausgleichszahlung nach der FluggastVO. Die Fluggesellschaft wehrte sich gegen die Inanspruchnahme mit der Begründung, dass die Flugverspätung aufgrund... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 02.11.2012
- VG 1 L 299.12 -
Keine Schlafsäcke bei Mahnwache vor dem Brandenburger Tor erlaubt
Schlafsäcke und Zelte dienen lediglich der Bequemlichkeit und haben keinen Bezug zur Meinungskundgabe
Bei der Dauermahnwache "Bleiberecht für alle, Abschaffung der Residenzpflicht" vor dem Brandenburger Tor dürfen keine Zelte und Schlafsäcke verwendet werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren.
In dem zugrunde liegenden Fall untersagte der Polizeipräsident in Berlin dem Veranstalter der Mahnwache die Nutzung von Zelten, Schlafsäcken, Isomatten sowie Pavillons, Planen und Pappen, sofern diese "dem Witterungsschutz, dem Sitzen, dem Liegen oder in sonstiger Weise der Bequemlichkeit von Versammlungsteilnehmern" dienten. Wegen verschiedener Verstöße gegen diese Auflage nahmen Polizeibeamte... Lesen Sie mehr
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