die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wohnraumüberwachung“ veröffentlicht wurden
Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 21.11.2012
- VerfGH 19/09 -
Thüringer Neuregelung zur heimlichen Datenerhebung im Polizeiaufgabengesetz teilweise verfassungswidrig
Grundsatz der Normenklarheit vom Gesetzgeber nicht hinreichend beachtet
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat die Neuregelung des Polizeiaufgabengesetzes, die insbesondere die Befugnisse der Polizei zur heimlichen Erhebung von Daten neu regelt, teilweise für verfassungswidrig erklärt. Nach Auffassung des Gerichts wurde bei der Neuregelung der Grundsatz der Normenklarheit seitens des Gesetzgebers nicht hinreichend beachtet.
Durch das Änderungsgesetz vom 16. Juli 2008 wurden insbesondere die Befugnisse der Polizei zur heimlichen Erhebung von Daten neu geregelt. Zu diesen Maßnahmen zählen beispielsweise der Einsatz verdeckter Ermittler, das Abhören von Telefonaten sowie die optische und akustische Überwachung von Wohnungen. Das Gesetz sieht vor, dass die Polizei diese Mittel ergreifen darf, um erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren oder bestimmte schwerwiegende Straftaten zu verhüten.Mit ihren Verfassungsbeschwerden haben die Beschwerdeführer die unklare Reichweite dieser Befugnisse und die Unzulänglichkeit der Vorkehrungen zum Schutz ihrer... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.08.2009
- 3 StR 552/08 -
Al-Qaida-Urteil des BGH: Nur straff organisierte Gruppen sind terroristisch
Strikte Vorgaben für Terrorismus-Urteile
Nur straff organisierte Gruppen dürfen als "terroristische Vereinigung" im eingestuft werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Eine allein in der Bundesrepublik ausgeübte Tätigkeit für eine ausländische Vereinigung, selbst wenn sie äußerst intensiv ist, vermag eine Mitgliedschaft noch nicht zu begründen.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte zwei Angeklagte wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (Al Qaida) und den dritten Angeklagten wegen Unterstützung dieser Vereinigung, jeweils begangen in Tateinheit mit versuchtem Betrug, zu Freiheitsstrafen von sieben Jahren, sechs Jahren sowie drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der für Staatsschutzstrafsachen... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.04.2009
- 1 StR 701/08 -
BGH zum heimlichen Abhören der Gespräche eines Beschuldigten mit seiner Ehefrau im Besuchsraum während der Untersuchungshaft
Vorgehen der Ermittlungsbehörden verstößt gegen Grundsatz des fairen Verfahrens
Im Prozess dürfen heimlich gewonnene Informationen nicht verwertet werden, weil dies den Grundsatz des fairen Verfahrens verletzt. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem Fall, in dem eine Frau ihren Mann in der Untersuchungshaft besuchte. Der Besuchsraum wurde abgehört.
Das Landgericht Kempten verurteilte den Angeklagten am 1. August 2008 unter anderem wegen Mordes, begangen aus niedrigen Beweggründen, zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe. Nach den Feststellungen des Landgerichts heiratete der Angeklagte, ein marokkanischer Staatsangehöriger, im Jahr 2006 seine auch aus Marokko stammende, in Deutschland lebende Ehefrau und zog zu ihr nach Kempten.... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht München, Urteil vom 19.10.2006
- 473 C 18682/06 -
Venezianischer Spiegel: Mieter durch Spiegel ausspioniert - Anspruch auf 100 prozentige Mietminderung und sofortige Kündigung
Vermieter hat Intimsphäre und Persönlichkeitsrecht des Mieters stark gestört
Die Verletzung der Intimsphäre und des Persönlichkeitsrechts des Mieters berechtigen diesen zu einer 100-prozentigen Mietminderung und einer außerordentlichen Kündigung. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Im Oktober 2005 mietete der Kläger von der Beklagten ein Zimmer in einer ihrer Wohnungen. Die übrigen zwei Zimmer wurden an zwei weitere Mitbewohner vermietet. Bad und Küche teilten sich die drei Mieter. Der monatliche Mietzins betrug 213 Euro, die der Kläger auch für die Monate November 2005 bis Januar 2006 bezahlte. Ende Januar 2006 bemerkte ein Mitbewohner des Klägers seltsame Verfärbungen... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 11.05.2007
- 2 BvR 543/06 -
Großer Lauschangriff: Regelungen zur akustischen Wohnraumüberwachung sind verfassungsgemäß
Bundesverfassungsgericht weist Verfassungsbeschwerde ab
Die neuen gesetzlichen Regelungen vom 1. Juli 2005 zum so genannten "großen Lauschangriff" verstoßen nicht gegen Grundrechte. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Grundrechte auf freie Entfaltung der Persönlichkeit sowie die Unverletzlichkeit der Wohnung seien nicht verletzt.
Der Beschwerdeführer ist Mitglied der Humanistischen Union, Fraktionsvorsitzender in einem Stadtrat sowie Partner einer Anwaltskanzlei. Er wendet sich gegen § 100 c Strafprozessordnung, der die akustische Wohnraumüberwachung zum Zwecke der Strafverfolgung regelt. § 100 c StPO ist mit Wirkung zum 1. Juli 2005 neu gefasst worden, nachdem das Bundesverfassungsgericht (Urteile v. 03.04.2004... Lesen Sie mehr
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Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 03.04.2004
- 1 BvR 2378/98, 1 BvR 1084/99 -
Verfassungsbeschwerden gegen "Großen Lauschangriff" teilweise erfolgreich
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die in Art. 13 Abs. 3 GG im Jahr 1998 vorgenommene Verfassungsänderung nicht ihrerseits verfassungswidrig ist: Art.13 Abs. 3 GG ist mit Art. 79 Abs. 3 GG vereinbar. Demgegenüber ist ein erheblicher Teil der Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) zur Durchführung der akustischen Überwachung von Wohnraum zu Zwecken der Strafverfolgung verfassungswidrig: § 100 c Abs. 1 Nr. 3, § 100 d Abs. 3, § 100 d Abs. 5 Satz 2 und § 100 f Abs. 1 StPO sind mit Art. 13 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 und Art. 1 Abs.1 GG, § 101 Abs. 1 Satz 1 und 2 StPO darüber hinaus mit Art. 19 Abs. 4 GG, § 101 Abs. 1 Satz 3 StPO mit Art. 103 Abs. 1 GG und § 100 d Abs. 4 Satz 3 in Verbindung mit § 100 b Abs. 6 StPO mit Art. 19 Abs. 4 GG nach Maßgabe der Gründe unvereinbar. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, einen verfassungsgemäßen Rechtszustand bis spätestens zum 30. Juni 2005 herzustellen. Bis zu diesem Termin können die beanstandeten Normen nach Maßgabe der Gründe weiterhin angewandt werden, wenn gesichert ist, dass bei der Durchführung der Überwachung der Schutz der Menschenwürde gewahrt und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eingehalten wird.
Durch die Grundgesetzänderung wurden in Art. 13 GG - dem Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung - die Absätze 3 bis 6 eingefügt, der bisherige Absatz 3 wurde Absatz 7 des Art. 13 GG. Der Gesetzgeber wollte damit vor allem eine Möglichkeit zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität schaffen. Nach Art. 13 Abs. 3 GG ist nunmehr die akustische Wohnraumüberwachung zum Zwecke der Strafverfolgung möglich.... Lesen Sie mehr