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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Yoga-Ashram“ veröffentlicht wurden
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 02.07.2024
- 1 BvR 2244/23 und 1 BvR 2231/23 -
Beschwerden gegen Mindestlohn in Yogazentrum vor Bundesverfassungsgericht erfolglos
Yoga-Ashram muss Mitarbeitern Mindestlohn nachzahlen
Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen zwei Urteile des Bundesarbeitsgerichts richten.
Von Yoga über Meditation bis zu der indischen Heilkunst Ayurveda – bundesweit bietet ein gemeinnütziger Verein aus Nordrhein-Westfalen hierzu Kurse, Ausbildungen und Seminare an. Mitglieder des Yoga Vidya e.V. leisten als sogenannte Sevaka spirituelle Dienste. Das BAG hatte den beschwerdeführenden Verein zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns an zwei ehemalige Vereinsmitglieder für deren Mitarbeit als Sevaka-Mitglied im Yoga- und Meditationszentrum (Ashram) des Vereins verpflichtet. Der Verein legte dagegen Verfassungsbeschwerden am Bundesverfassungsgericht ein.Die Verfassungsbeschwerden bleiben ohne Erfolg. Es kann offenbleiben,... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 14.05.2024
- 6 Sa 1128/23 , 6 Sa 1129/23 und 6 Sa 1112/23 -
Anspruch auf gesetzlichen Mindestlohn bei Tätigkeiten im Yoga-Ashram
Verein weder Religions- noch Weltanschauungsgemeinschaft
Eine Volljuristin, die jahrelang in einem Yoga-Ashram tätig war, erhält nun etwa 42.000 Euro als Mindestlohn-Nachzahlung. Das LAG Hamm bestätigte ihren Status als Arbeitnehmerin. Der Fall war zuvor bereits beim BAG.
Der Beklagte ist ein gemeinnütziger Verein, der Zentren und Seminarhäuser betreibt. Die drei klagenden Parteien waren sog. Sevakas, die für einige Zeit in einem Ashram des Beklagten lebten und Dienste verrichteten. Gegenstand der Sevadienste sind beispielsweise Tätigkeiten in Küche, Haushalt, Garten, Gebäudeunterhaltung, Werbung, Buchhaltung und die Durchführung von Yoga-Unterricht... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.04.2023
- 9 AZR 253/22 -
Vertragliches Mitglied in Yoga-Ashram ist Arbeitnehmerin mit Anspruch auf Mindestlohn
Kein Selbstbestimmungsrecht für Yoga-Ashram als Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft
Das verfassungsrechtlich gewährleistete Selbstbestimmungsrecht von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften kann nur von einem Verein in Anspruch genommen werden, der ein hinreichendes Maß an religiöser Systembildung und Weltdeutung aufweist. Andernfalls ist es ihm verwehrt, mit seinen Mitgliedern zu vereinbaren, außerhalb eines Arbeitsverhältnisses fremdbestimmte, weisungsgebundene Arbeit in persönlicher Abhängigkeit zu leisten, sofern diese nicht ähnlich einem Arbeitnehmer sozial geschützt sind. Die hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Der Beklagte ist ein gemeinnütziger Verein, dessen satzungsmäßiger Zweck „die Volksbildung durch die Verbreitung des Wissens, der Lehre, der Übungen und der Techniken des Yoga und verwandter Disziplinen sowie die Förderung der Religion“ ist. Zur Verwirklichung seiner Zwecke betreibt er Einrichtungen, in denen Kurse, Workshops, Seminare, Veranstaltungen und Vorträge zu Yoga und verwandten... Lesen Sie mehr
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