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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Zusammenschluss“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 28.06.2023
- 16 U 74/22 -
„Zusammenarbeit mit Anhängern der Querdenker-Bewegung“ zulässige Meinungsäußerung
Äußerungen als Werturteil einzustufen
Die Klägerin wendet sich u.a. gegen die in der beklagten überregionalen Tageszeitung veröffentlichte Aussage, wonach sie „mit Anhängern der Querdenker-Bewegung“ zusammenarbeitet. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat entschieden, dass ihr insoweit kein Unterlassungsanspruch zusteht. Es handele sich um eine Meinungsäußerung. Dem Bericht seien hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für dieses Werturteil zu entnehmen.
Die Klägerin erbringt u.a. Beratungsdienstleistungen als sog. Profilerin und tritt als Rednerin auf Veranstaltungen auf. Die beklagte überregionale Tageszeitung berichtete über die Teilnahme der Klägerin als Expertin bei einer Fernsehsendung. Die Klägerin wendet sich im Eilverfahren u.a. gegen die in dem Bericht enthaltene Aussage, dass sie „mit Anhängern der Querdenker-Bewegung“ zusammenarbeite. Das Landgericht hatte ihrem Unterlassungsbegehren insoweit stattgegeben.„Die hiergegen gerichtete Berufung der Zeitung hatte vor dem OLG Erfolg. Der Klägerin stehe kein Unterlassungsanspruch zu, begründete das OLG seine Entscheidung.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Euskirchen, Urteil vom 16.01.2020
- 33 C 63/19 -
Mieter darf sich mit anderen Mietern kritisch über Nebenkostenabrechnung auseinandersetzen
Kein Recht zur fristlosen oder ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses durch Vermieter
Ein Wohnungsmieter darf sich kritisch mit anderen Mietern über eine Nebenkostenabrechnung auseinandersetzen. Ein Recht zur fristlosen oder ordentlichen Kündigung besteht für den Vermieter in einem solchen Fall nicht. Dies hat das Amtsgericht Euskirchen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurden den Mietern einer Wohnung in Euskirchen im März 2019 von ihrem Vermieter fristlos und hilfsweise fristgerecht gekündigt. Hintergrund dessen war, dass sich die Mieter mittels eines Schreibens an ihre Mitmieter wandten, in dem sie sich kritisch über die Nebenkostenabrechnung 2017/2018 äußerten. Die Mieter errechneten in dem Schreiben, dass die jetzigen... Lesen Sie mehr
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 02.12.2015
- 5 O 124/15 -
Erhöhung des Kaufpreises aufgrund Ausübung des Vorkaufrechts durch Mieter führt zur Unwirksamkeit der Kaufpreiserhöhung
Zusammenwirken von Vermieter und Käufer der Wohnung
Vereinbaren der Vermieter und die Käufer einer Wohnung die Erhöhung des Kaufpreises, weil die Mieterin der Wohnung ihr Vorkaufsrecht ausübt, so ist der Kaufvertrag hinsichtlich des erhöhten Kaufpreises unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Herbst 2010 informierte der Vermieter seine Wohnungsmieterin darüber, dass er den Verkauf der Wohnung beabsichtigte. Nachdem er mit Hilfe einer Immobilienmaklerin Kaufinteressenten gefunden hatte, schloss er mit diesen im Juni 2012 einen Kaufvertrag. Als Kaufpreis wurde eine Summe in Höhe von 225.000 EUR vereinbart. Die Mieterin der Wohnung... Lesen Sie mehr
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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12.01.2016
- 1 BvL 6/13 -
Verbot der Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mit Ärzten und Apothekern ist verfassungswidrig
Mit Sozietätsverbot verbundener Eingriff in Berufsfreiheit ist unverhältnismäßig
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass § 59 a Abs. 1 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung insoweit verfassungswidrig und nichtig ist, als er Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten verbietet, sich mit Ärztinnen und Ärzten sowie mit Apothekerinnen und Apothekern zur gemeinschaftlichen Berufsausübung in einer Partnerschaftsgesellschaft zu verbinden. Der mit dem Sozietätsverbot verbundene Eingriff in die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) ist unverhältnismäßig. Denn der Gesetzgeber hat den Zusammenschluss von Rechtsanwälten mit anderen Berufsgruppen - insbesondere mit Patentanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern - in einer Partnerschaftsgesellschaft zugelassen. Im Vergleich hierzu birgt eine interprofessionelle Zusammenarbeit von Rechtsanwälten mit Ärzten und Apothekern keine so wesentlichen zusätzlichen Risiken für die Einhaltung der anwaltlichen Berufspflichten, dass dies eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigte.
Die beiden Antragsteller des Ausgangsverfahrens sind ein Rechtsanwalt sowie eine Ärztin und Apothekerin. Sie gründeten eine Partnerschaftsgesellschaft und meldeten diese zur Eintragung in das Partnerschaftsregister an. Amtsgericht und Oberlandesgericht wiesen die Anmeldung zurück. Der Eintragung stehe die abschließende Regelung des § 59 a Abs. 1 Satz 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)... Lesen Sie mehr
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