Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Aachen, Beschluss vom 11.10.2012
- 1 L 462/12 -
Masterstudium für höhere Beamtenlaufbahn nicht immer ausreichend
Bundeszentralamt für Steuern darf Stellen des höheren Dienstes ausschließlich an Volljuristen vergeben
Das Bundeszentralamt für Steuern darf Stellen des höheren Dienstes auch dann nur an Volljuristen vergeben, wenn das Beamtenrecht für eine Laufbahn des höheren Dienstes lediglich ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschulstudium verlangt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Aachen.
Der aus Stolberg bei Aachen stammende Antragsteller des zugrunde liegenden Falls hatte sich auf zwei freie Stellen des Bundeszentralamtes für Steuern in Bonn beworben und war abgelehnt worden, weil er zwar über ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschulstudium verfügte, nicht aber über das in der Stellenausschreibung geforderte zweite juristische Staatsexamen.
Dienstherr hat eingeräumtes großes Organisationsermessen rechtmäßig ausgeübt
Das Verwaltungsgericht Aachen stellte fest, dass der Dienstherr über die im Beamtenrecht geregelten Voraussetzungen des Zugangs zum höheren Dienst hinausgehen könne, wenn der konkrete Dienstposten dies erfordere. Dem stehe nicht entgegen, dass das Beamtenrecht ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschulstudium ausreichen lasse. Insoweit verfüge der Dienstherr über ein großes Organisationsermessen, welches im Fall des Antragstellers rechtmäßig ausgeübt worden sei.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.10.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online
- Grundsatz der Bestenauslese: Rektorenstelle darf mit ausgewähltem Bewerber besetzt werden
(Verwaltungsgericht Karlsruhe, Beschluss vom 10.09.2012
[Aktenzeichen: 6 K 1722/12]) - Diskriminierung bei der Bewerbung – Schadensansprüche müssen binnen zwei Monaten geltend gemacht werden
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.06.2012
[Aktenzeichen: 8 AZR 188/11])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 14404
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss14404
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.