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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.06.2012
- 8 AZR 188/11 -
Diskriminierung bei der Bewerbung – Schadensansprüche müssen binnen zwei Monaten geltend gemacht werden
Frist beginnt ab Kenntnis über Ablehnung der Bewerbung
Will ein Arbeitnehmer geltend machen, er sei wegen eines durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbotenen Merkmals nachteilig behandelt worden, so muss er für alle Ansprüche auf Schadensersatz die Zweimonatsfrist des § 15 Abs. 4 AGG beachten. Wird eine Bewerbung abgelehnt, so beginnt die Frist in dem Moment, in dem der Bewerber von der Benachteiligung Kenntnis erlangt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Die Beklagte des zugrunde liegenden Falls suchte im November 2007 mit einer Stellenanzeige für ihr „junges Team in der City motivierte Mitarbeiter/innen“ im Alter von 18 bis 35 Jahren. Die damals 41jährige Klägerin bewarb sich unter Beifügung eines vollständigen tabellarischen Lebenslaufs. Am 19. November 2007 erhielt sie eine telefonische Absage. Die Klägerin erhob am 29. Januar 2008 beim Arbeitsgericht Hamburg Klage, mit der sie eine Entschädigung sowie Ersatz der Bewerbungs- und Prozesskosten verlangt.
Klage wegen Benachteiligung aufgrund des Alters zu spät eingereicht
Wie in den Vorinstanzen blieb die Klage auch vor dem Bundesarbeitsgericht ohne Erfolg. Das Landesarbeitsgericht hatte im Fall der Klägerin bereits den Europäischen Gerichtshof um Entscheidung der Frage gebeten, ob die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.06.2012
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online
- Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 27.10.2010
[Aktenzeichen: 5 Sa 3/09]
- Altersdiskriminierung bei Bewerbung: Beamtin erhält über 5000 Euro Entschädigung und Schadenersatz
(Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 10.01.2012
[Aktenzeichen: 5 LB 9/10]) - Bewerber abgelehnt – Bezeichnung als “Ossi“ stellt keine entschädigungswürdige Diskriminierung dar
(Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 15.04.2010
[Aktenzeichen: 17 Ca 8907/09])
Jahrgang: 2012, Seite: 2521 DB 2012, 2521 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2012, Seite: 1421 MDR 2012, 1421 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2013, Seite: 555 NJW 2013, 555 | Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA)
Jahrgang: 2012, Seite: 1211 NZA 2012, 1211 | Zeitschrift: Recht der Internationalen Wirtschaft (RIW)
Jahrgang: 2013, Seite: 323 RIW 2013, 323 | Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP)
Jahrgang: 2012, Seite: 2222 ZIP 2012, 2222
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Dokument-Nr. 13680
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