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Amtsgericht Ansbach, Urteil vom 01.06.2017
- 3 C 865/16 -
Fristlose Kündigung des Mietvertrags wegen extremer Geruchsbelästigung aufgrund nicht artgerechter Hundehaltung gerechtfertigt
Fortsetzung des Mietverhältnisses für Vermieter nicht zumutbar
Das Halten von Tieren in einer Mietwohnung ist häufig Grund und Anlass für Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern. Kommt es zu einer extremen Geruchsbelästigung aufgrund einer nicht artgerechten Haltung eines Tieres, ist die fristlose Kündigung des Mietvertrags gerechtfertigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Ansbach hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall ging es um die Klage einer
Zeugen verweisen auf unerträglichen Fäkaliengestank aus Wohnung der Mieterin
Zur Aufklärung des Sachverhalts vernahm das Amtsgericht Ansbach unter anderem mehrere Bewohner des Mietshauses. Diese hatten übereinstimmend angegeben, dass aus der Wohnung der
AG erklärt fristlose Kündigung für rechtens
Das Amtsgericht Ansbach glaubte den Zeugen und erachtete deshalb die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.10.2017
Quelle: Amtsgericht Ansbach/ra-online
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Dokument-Nr. 25020
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