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Amtsgericht Bergheim, Urteil vom 16.01.2008
- 28 C 219/07 -
Mieter haftet für schuldhaft verursachte Toilettenverstopfung
Vermieter steht Anspruch auf Ersatz der Beseitigungskosten zu
Verursacht ein Wohnungsmieter schuldhaft eine Toilettenverstopfung, so haftet er dem Vermieter auf Ersatz der Kosten für die Beseitigung der Verstopfung. Dies hat das Amtsgericht Bergheim entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es im Oktober 2006 zu einer wiederholten
Anspruch auf Ersatz der Beseitigungskosten
Das Amtsgericht Bergheim entschied zu Gunsten der Vermieter. Ihnen stehe ein Anspruch auf Ersatz der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.10.2017
Quelle: Amtsgericht Bergheim, ra-online (vt/rb)
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Jahrgang: 2008, Seite: 632 ZMR 2008, 632
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Dokument-Nr. 24959
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