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Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 04.12.2018
- 224 C 297/18 -
Ausfall der Gastherme: Mieter darf provisorische Mangelbeseitigung bis zur endgültigen Reparatur nicht verweigern
Verlust des Rechts zur Mietminderung bei verweigerter Mangelbeseitigung durch Mieter
Der Ausfall der Gastherme und damit verbunden der Heizung und der Warmwasserversorgung in den Wintermonaten, rechtfertigt zwar eine Mietminderung von 50 %. Verweigert aber der Mieter eine zunächst provisorische Reparatur, so verliert er sein Recht auf Mietminderung. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es Ende Januar 2017 zu einem
Kein Recht zur Mietminderung ab verweigerter Mangelbeseitigung
Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg bejahte zwar ein
Kein Recht zur Ablehnung der provisorischen Mangelbeseitigung
Ein Recht zur
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.02.2019
Quelle: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, ra-online (zt/GE 2019, 131/rb)
- Vermieter darf Mietmangel persönlich in Augenschein nehmen: Ausschluss des Mietminderungsrechts bei Verweigerung der Mängelbesichtigung durch den Mieter
(Landgericht Berlin, Urteil vom 15.10.2013
[Aktenzeichen: 63 S 626/12]) - Kein Recht zur Mietminderung bei Verhinderung oder mutwilliger Erschwerung der Mangelbeseitigung
(Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, Urteil vom 01.07.2008
[Aktenzeichen: 2 C 876/06])
Jahrgang: 2019, Seite: 131 GE 2019, 131
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Dokument-Nr. 27120
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